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Neue OZ: Kommentar zu Bundeswehr
Auslandseinsätze
Justiz

Osnabrück (ots)

Blick ins Grundgesetz
Schade, dass einige Oppositionspolitiker das Grundgesetz nur 
äußerst oberflächlich kennen. Anders lässt sich die Aufregung um eine
zentrale Gerichtsbarkeit für Soldaten nicht erklären, die die neue 
Bundesregierung etablieren möchte. Schließlich räumt die Verfassung 
dem Bund ausdrücklich die Errichtung eines Wehrstrafgerichts für 
Auslandseinsätze ein, wie auch der Richterbund bestätigen muss.
Das einzig Skandalöse an dem Regierungsplan besteht darin, dass er
noch nicht umgesetzt ist. Die Bundeswehr hat bislang bei 
Kampfeinsätzen in Afghanistan nicht nur den Gegner im Nacken, sondern
auch den Staatsanwalt. Diese Rechtsunsicherheit schwächt die Moral 
der Truppe und den Einsatz insgesamt. Kriegsverbrechen müssen hart 
geahndet werden. Aber: Es ist unnötig, jedes tödliche Gefecht von 
sachfremden Behörden später juristisch aufarbeiten lassen zu wollen.
Es dürfte kein Zufall sein, dass derzeit US-Einheiten im Raum 
Kundus Taliban-Kämpfer außer Gefecht setzen - nicht die Bundeswehr. 
Die öffentlichen Vorverurteilungen von Oberst Klein und anderer 
Soldaten schrecken ab. Wenn die Mehrheit des Bundestages die Soldaten
aber an den Hindukusch entsendet, dann müssen auch die rechtlichen 
Rahmenbedingungen stimmen. Alles andere ist der Truppe nicht 
zuzumuten.

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Telefon: 0541/310 207

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