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Neue OZ: Kommentar zu Verkehr
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Osnabrück (ots)

Kein Bagatelldelikt
Das gerichtliche Aus für die Dauervideoüberwachung auf Autobahnen 
war absehbar. Nicht nur weil bereits das Bundesverfassungsgericht auf
die fehlende gesetzliche Basis hingewiesen hatte. Sondern vor allem 
deshalb, weil die Karlsruher Richter mit ihrem Veto zum 
elektronischen Abgleich von Nummernschildern mit den Fahndungsdaten 
der Polizei schon 2008 den gläsernen Autofahrer abgelehnt hatten. 
Hier wie dort lautet das schlagende Argument: Der Anlass für den 
Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der zum Großteil sinnig 
fahrenden Menschen ist zu nichtig. Gut so. Auf öffentlichen Plätzen, 
die als Kriminalitätsschwerpunkte gelten, sieht das anders aus.
Im Umkehrschluss darf das Drängeln auf der Autobahn aber nicht als
Bagatelldelikt verstanden werden. Mehrfach schon haben - ungeachtet 
der vielen zum Teil tragischen Auffahrunfälle - genötigte Fahrer beim
Anblick des heranfliegenden Hintermanns die Kontrolle über ihren 
Wagen verloren. Es ist also uneingeschränkt zu begrüßen, wenn die 
Polizei Verkehrsrowdys auf frischer Tat ertappt - aber eben nicht im 
für die Bußgeldstellen lukrativen Dauerbetrieb. Zumal Drängler auch 
nach diesem Urteil mit Konsequenzen rechnen müssen: Die 
Überwachungsanlagen lassen sich auch manuell betreiben.

Pressekontakt:

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Redaktion

Telefon: 0541/310 207

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