Neue OZ: Kommentar zu Prozesse
Diskriminierung
Ossi
Osnabrück (ots)
Kurioser Rechtsstreit
Erstaunlich, dass sich noch 20 Jahre nach dem Ende der DDR ein deutsches Arbeitsgericht mit dem Begriff Ossi beschäftigen muss. Und nun folgt womöglich sogar ein langer Rechtsstreit bis vor das Bundesarbeitsgericht. Zu tun hat dieser kuriose Prozess mit einem groben Fehler eines Arbeitgebers. Jetzt bestreitet dessen Geschäftsführer, er habe etwas gegen Mitarbeiter ostdeutscher Herkunft, und erklärt, die klagende Frau sei wegen anderer Mängel abgelehnt worden. Doch das wirkt wie eine reine Schutzbehauptung. Warum sonst schreibt jemand die Notiz Ossi auf eine Bewerbung?
Doch die juristisch feinsinnige Frage, ob es sich bei den Ostdeutschen nun um eine Ethnie handelt oder nicht, stellt sich vor allem wegen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Ob die umstrittene Regelung tatsächlich Diskriminierung am Arbeitsplatz beseitigt, bleibt höchst fraglich. Nur wenn sich ein Arbeitgeber so dumm verhält und eine Notiz auf den Bewerbungsunterlagen hinterlässt, ist der Beweis einfach zu führen. Aber sonst?
Nicht praxistauglich ist auch der Vorschlag, anonyme Bewerbungen vorzuschreiben. Dadurch würde nur die Bürokratie wachsen. Spätestens beim Bewerbungsgespräch endet die Anonymität. Wenn aber für einen Arbeitgeber die Qualifikation weniger zählt als andere Kriterien, schadet er sich vor allem selbst.
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