Neue OZ: Kommentar zu Kultur
Internet
Google
BGH
Urteil
Osnabrück (ots)
Mit Augenmaß
Auch wenn Google in gewissen Kreisen derzeit als das personifizierte Böse firmiert: Es ist nicht alles von Übel, was der Internet-Riese unternimmt. Street-View ist das eine Beispiel. Von öffentlichem Grund aus darf in Deutschland juristisch betrachtet fotografiert werden, was immer man will. Das ist per se kein Datenskandal, sondern ein freiheitliches Recht, wichtig etwa auch für die Presse und deren Kontrollfunktion.
Auch winzige Vorschaubilder in den Trefferlisten der Internet-Suche sind erlaubt, urteilte der BGH jetzt mit Augenmaß. Wer es nicht will, kann die Auffindbarkeit von Elementen seiner Seite leicht unterbinden. Und wer es will, freut sich über jeden Klick, stellt er Daten doch in der Regel ins Netz, damit sie dort gefunden werden. Gerade auch freie Künstler sollten Googles Treffer als förderliche Werbung verstehen, für die andere viel Geld bezahlen. Anders gesagt: Man kann sich auch anstellen . . .
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