Neue OZ: Kommentar zu EU
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Osnabrück (ots)
Größter Makel bleibt
Auch das neu justierte Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten an die USA ist weit davon entfernt, maßvoll mit den Grundrechten der EU-Bürger umzugehen. Aus einem grottenschlechten Vertrag ist ein mangelhafter geworden, mehr nicht.
Zwar sieht die Vereinbarung jetzt Auskunftsansprüche sowie ein Klagerecht für EU-Bürger vor. Auch ein Weiterleiten der Bankdaten durch die USA an Drittstaaten ist ausgeschlossen. Doch der entscheidende Makel bleibt. Noch immer dürfen US-Fahnder riesige Datenpakete abfragen, um sie nach einem möglichen Verdächtigen zu durchwühlen. Das Raster für die Suche ist nach wie vor viel zu grob.
Das wissen die Verantwortlichen in Brüssel und Straßburg nur zu gut. Deshalb beschwichtigen sie mit dem Hinweis, das Abkommen gelte nur für fünf Jahre. Bis dahin will die EU ein Kontrollsystem entwickeln, das nur noch gefilterte Informationen über den Atlantik schickt.
Den EU-Parlamentariern wäre mehr Rückgrat zu wünschen gewesen. Auch ohne ein Interimsabkommen hätte sich keine akute Sicherheitslücke aufgetan - trotz der Unkenrufe aus Washington. Denn die USA könnten jederzeit über Rechtshilfeabkommen Einzelabfragen zu europäischen Bankkunden stellen. Mehr noch: Experten bezweifeln grundsätzlich den Nutzen eines massenhaften Datenabgleichs. Riesigem Aufwand stünden dürftige Erkenntnisse gegenüber, heißt es im BKA.
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