Neue OZ: Kommentar zu Urteile
Finanzen
Haushalt
Osnabrück (ots)
Schulden auf Vorrat
Finanzminister Hartmut Möllring ist noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen. Eine Korrektur des Doppelhaushaltes 2012/2013 bleibt ihm erspart.
Die Erleichterung ist groß, denn hätte der Staatsgerichtshof keine Übergangsfrist gewährt, müsste Möllring jetzt etliche Hundert Millionen Euro einsparen. Dieses Geld kann er sich nun noch einmal über nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen besorgen, ohne dass es zur Neuverschuldung gerechnet wird.
Künftig ist mit dieser umstrittenen Praxis aber Schluss. Das kann man nur begrüßen. Denn wenn Schulden auf Vorrat gemacht werden können, widerspricht dies der Anforderung, für jedes einzelne Jahr klar nachvollziehbare Haushalte aufzustellen. Zudem sinkt die Etatdisziplin, da durch Nutzung früherer Kreditermächtigungen die tatsächliche Neuverschuldung verschleiert werden kann.
Der Staatsgerichtshof hat mithin ein richtungweisendes Urteil gefällt, das zu mehr Klarheit beitragen wird. Dies ist umso wichtiger, als die aktuelle Staatsschuldenkrise zeigt, wohin Disziplinlosigkeit führt: zu Schuldenbergen, die wahrscheinlich nie mehr abgetragen werden können; und zu irre hohen Zinszahlungen, die den Spielraum des Staates immer weiter einengen.
Diesen Weg gilt es zu verlassen. SPD und Grüne haben mit ihrer Klage in Bückeburg einen wichtigen Beitrag dazu geleistet.
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