Neue OZ: Kommentar zu USA
Recht
Terrorismus
Osnabrück (ots)
Recht statt Rache
Wie weit kann ein Rechtsstaat im Kampf gegen seine Feinde gehen? Darf er auch ohne Anklage und Strafverfahren gezielt töten? Oder müssen die Grundrechte auch für jene gelten, die sie mit Füßen treten? US-Justizminister Eric Holder hat auf diese komplexen Fragen eine eher schlichte Antwort gegeben. Sogar Bürger des eigenen Staates dürfen seiner Ansicht nach auf die Todeslisten gesetzt werden, wenn es sich um Mitglieder von Terrornetzwerken handelt oder Anschlagspläne vorliegen.
Ordentliche Gerichtsverfahren oder parlamentarische Kontrollen sind in diesem System nicht vorgesehen. Und, schlimmer noch: Immer wieder wird der Tod Unschuldiger in Kauf genommen. Denn das angeblich so gezielte Töten ist häufig ungenau, etwa dann, wenn Drohnen oder Kampfhubschrauber mit schweren Schnellfeuerwaffen nicht nur Täter, sondern auch zufällige Begleiter zerfetzen. All dies zeigt: Selbstverteidigung durch geplante Hinrichtungen ist mit hässlichen Makeln behaftet.
Stattdessen muss gleiches Recht für alle auch dann gelten, wenn der Staat es mit islamistischen Terroristen oder Hasspredigern zu tun hat. Attacken wie die auf Osama bin Laden oder Anwar al-Awlaki müssen seltene Ausnahmen bleiben. Ansonsten begeben sich Rechtsstaaten rechtlich auf eine abschüssige Bahn. Strafe muss sein, ein Recht auf Rache aber gibt es nicht.
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