Neue OZ: Kommentar zu Arbeit
Soziales
Osnabrück (ots)
Aufreger
Das Erfurter Urteil ist für die jüngeren Angestellten im öffentlichen Dienst eine gute Nachricht. Sie haben nun Anspruch auf bis zu vier Tage mehr Urlaub im Jahr. Für Bund, Länder und Kommunen aber ist das eine Hiobsbotschaft. Zwar ist noch nicht ganz klar, wie die neue Regelung im Detail ausfallen wird. Doch nach ersten Schätzungen könnten 850 000 der rund 2,7 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst mehr Urlaub einfordern. Das Tarifgefüge wird quasi auf den Kopf gestellt. Experten gehen davon aus, dass das Urteil sich auch auf die Urlaubsregelungen in den Ländertarifverträgen auswirken wird.
In der Privatwirtschaft wurde die Altersstaffel in vielen Unternehmen bereits durch eine Urlaubsregelung nach Betriebszugehörigkeit ersetzt, oder Jüngere und Ältere haben denselben Urlaubsanspruch. Wo es noch nicht geschehen ist, könnte das jetzt als indirekte Folge des Erfurter Urteils nötig werden. Bei einer Neuregelung nur auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit zu setzen scheint nach dem Urteil aber auch nicht ganz ohne Risiko zu sein: Denn am Ende führt ja auch das naturgemäß zu einer Differenzierung nach dem Alter. Deshalb ist nicht ausgeschlossen, dass auch eine solche Regelung von den Richtern gekippt werden könnte.
Das Bundesarbeitsgericht jedenfalls lässt keinen Zweifel daran, dass es dem Gleichbehandlungsgesetz konsequent Geltung verschaffen will. So hat es bereits angekündigt, es würden nach und nach alle altersbezogenen Regelungen in Tarif- und Arbeitsverträgen überprüft. Die Ergebnisse dürften noch für so manchen Aufreger sorgen.
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