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Neue OZ: Kommentar zu Prozesse
Terrorismus

Osnabrück (ots)

Kein Schlussstrich

Das Urteil von vier Jahren Freiheitsentzug für Verena Becker mag auf den ersten Blick milde wirken, zumal die ehemalige Terroristin aufgrund einer vergangenen Inhaftierung lediglich eineinhalb Jahre im Gefängnis verbringen wird. Doch im System des Rechtsstaats gilt, dass Zeugen nicht zu selbstbelastenden Aussagen gezwungen werden können und Urteile nicht willkürlich, aufgrund des Bauchgefühls oder aus Rache gefällt werden dürfen, zum Glück.

Dass Verena Becker 35 Jahre nach dem Terroranschlag auf Siegfried Buback nun wegen Beihilfe zum Mord verurteilt wurde, bleibt beachtlich. Enttäuschend ist dagegen, wie wenig neue Erkenntnisse der Prozess lieferte. Nahezu keine entscheidende Frage zum Tathergang konnte beantwortet werden. Auch nicht, welche Rolle das Bundesamt für Verfassungsschutz damals gespielt hat. Eine Überraschung ist das leider nicht. Denn dass die meisten ehemaligen Mitglieder der RAF-Szene vor Gericht schweigen würden, war zu erwarten. Die ehemaligen Terroristen halten weiterhin zusammen.

Verena Becker deshalb als Bauernopfer zu bezeichnen wäre jedoch ein völlig falscher Ansatz. Das Gericht hat seine Aufgabe erfüllt und unter Berücksichtigung der Beweislage ein angemessenes Urteil gesprochen. Ein endgültiger Schlussstrich unter dieses dunkle Kapitel der deutschen Nachkriegszeit ist es jedoch nicht. Der Buback-Mord wird wohl für immer ungeklärt bleiben.

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