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Neue OZ: Kommentar zu Bundestag/Bundesrat/Datenschutz/Melderecht

Osnabrück (ots)

Späte Einsicht

Was lange währt, wird endlich gut: Das neue Meldegesetz kann sich sehen lassen, auch wenn es in Details noch Verbesserungswünsche gibt. Das Wichtigste: Der Bürger behält die Hoheit über seine persönlichen Daten. Meldeämter dürfen Namen und Anschriften nur weiterreichen, wenn die Betroffenen ausdrücklich zustimmen.

Damit ist der unsägliche Versuch der Adresshändler-Lobby gescheitert, sich nach Belieben mit Nachschub einzudecken. Schon allein, dass ein solches Gesetz überhaupt in den Bundestag eingebracht werden konnte, ist aus Datenschutzgründen empörend. Zum Skandal wurde der Vorgang, als das Parlament die Vorlage am 28. Juni vergangenen Jahres zu vorgerückter Stunde ohne Aussprache durchwinkte, obwohl im Plenum kaum Abgeordnete saßen. Im Fernsehen lief gerade das Halbfinale der Fußball-EM zwischen Deutschland und Italien. In nicht einmal einer Minute war alles erledigt, Expressgesetzgebung in genau 57 Sekunden.

Nur gut, dass Daten- und Verbraucherschützer sowie Medien dann noch einmal genau hingesehen und Krach geschlagen haben. Die Bürger wären ansonsten für dumm verkauft worden. Der Bundestag aber hat sich blamiert, als willfährig und leicht zu übertölpeln. Eine Glanzstunde des Parlamentarismus war das Ganze jedenfalls nicht. Umso wichtiger ist die jetzige Selbstkorrektur.

Uwe Westdörp

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Telefon: +49(0)541/310 207

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