Neue OZ: Kommentar zu Ehegattensplitting
Osnabrück (ots)
Gleiches Recht für alle
Mit seiner Entscheidung, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft im Steuerrecht mit Eheleuten gleichzustellen, beendet das Bundesverfassungsgericht eine seit zwölf Jahren andauernde Ungerechtigkeit. Am 1. August 2001 heirateten die ersten homosexuellen Paare in Deutschland. Bislang wurden diesen Paaren aber nur die rechtlichen Verpflichtungen der Ehe auferlegt, nicht aber auch die gleichen Rechte zuerkannt. Rutscht zum Beispiel einer der Partner in Hartz IV, wird das Gehalt des anderen auf den Hartz-IV-Satz angerechnet, wie auch in einer Ehe zwischen Mann und Frau. Die steuerlichen Vorteile einer Ehe standen Homo-Paaren nicht zu. Liebende Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen, dürfen nicht benachteiligt werden, egal welche Art von Beziehung sie führen.
Kritiker sagen, die Homo-Ehe bringe keine Kinder und deshalb verdiene sie auch keine steuerliche Gleichstellung. Zum einen stimmt das so nicht, denn in vielen Homo-Ehen wachsen heute Kinder auf. Ohne das Ehegattensplitting haben die Eltern weniger Geld, und das benachteiligt auch die Kinder. Zum anderen dürften dann auch die kinderlosen heterosexuellen Ehepaare keine steuerlichen Vorteile mehr genießen. Für die Zukunft kann das nur bedeuten: Ehegattensplitting entweder für alle Ehepaare, nur noch für alle Familien mit Kindern oder für niemanden mehr. Nur das wäre gerecht.
Eva Köbbemann
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