Neue OZ: Nachricht zu BGH-Entscheidung im Tiefkühlstreit
Osnabrück (ots)
Millionen-Streit in Tiefkühl-Branche: BGH schmettert Beschwerde ab
Urteil aus Oldenburg rechtskräftig - Eismann hat keinen Anspruch auf Schadensersatz
Osnabrück.- Ein jahrelanger Rechtsstreit in der deutschen Tiefkühlbranche ist beendet: Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde der Firma Eismann aus Mettmann gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Oldenburg zurückgewiesen. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch). Damit hat Eismann keinen Anspruch auf 20 Millionen Euro Schadensersatz vom wesentlich kleineren Mitbewerber TTS aus dem Landkreis Osnabrück.
Eismann hatte 2005 Klage beim Landgericht Osnabrück eingereicht. Der Vorwurf: TTS soll der Nummer zwei auf dem deutschen Tiefkühl-Markt gezielt Handelsvertreter abgeworben haben. Den dadurch entstandenen Schaden bezifferte die Firma aus Mettmann auf 20 Millionen Euro. Sowohl das Landgericht als auch später das Oberlandesgericht konnten kein wettbewerbswidriges Abwerben erkennen und wiesen die Klage im Wesentlichen ab.
Eismann legte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesgerichtshof ein. Doch auch hier - achteinhalb Jahre später - wurde das Ansinnen der Firma aus Mettmann zurückgewiesen, "weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat", zitiert die "Neue Osnabrücker Zeitung" aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofes.
Bei TTS zeigt man sich über die höchstrichterliche Entscheidung erleichtert. Eine Verurteilung zur Zahlung der Millionensumme hätte das Aus der Firma bedeutet, sagte Vertriebsleiter Engelbert Harrenkamp dem Blatt. Eismann habe das kostenintensive Gerichtsverfahren nur angestrebt, um den kleineren Wettbewerber vom Markt zu drängen, so seine Einschätzung. Bei der Firma Eismann war am Dienstag auf Nachfrage der "Neuen Osnabrücker Zeitung" kein Verantwortlicher für eine Stellungnahme zu sprechen.
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