Neue OZ: Kommentar zu Belgien
Sterbehilfe
Recht
Osnabrück (ots)
Beängstigende Aussicht
Ist Töten auf Verlangen wirklich eine geeignete Behandlung für sterbenskranke Kinder und Jugendliche? Ganz sicher nicht. In Belgien aber könnte diese Methode bald erlaubt sein.
Was in unserem Nachbarland als "Recht auf Euthanasie" beschönigt wird, ist hierzulande aus gutem Grund verboten und hat einen üblen Beigeschmack: Mit dem Stichwort Euthanasie verbinden wir systematische Morde in der NS-Zeit. Damals mussten in Deutschland unter anderem Tausende Säuglinge und Kleinkinder sterben, weil sie behindert waren.
Die Befürworter in Belgien stellen die Tötung Kranker als eine Erlösung von quälendem Leiden dar. Dieses Handeln aus Mitleid klingt erst einmal wie ein Fortschritt, ist es jedoch nicht. Beistand, Begleitung, Zuwendung und schmerzstillende Mittel sind die gebotene Alternative zur Giftspritze.
Die schwer kranken Kinder und Jugendlichen brauchen Solidarität. Fraglich ist, ob sie überhaupt in der Lage wären, eine unwiderrufliche Entscheidung wie die über ihren Tod zu treffen. Andere schwerwiegende Entscheidungen dürfen sie jedenfalls nicht fällen.
Generell spricht gegen Euthanasie, dass sie in Belgien zu einer allgemeingültigen Lösung für jene werden könnte, die ihren Lebensmut verloren haben - selbst wenn sie nicht todkrank sind. Und ein Schwerkranker, der das Angebot der Sterbehilfe nicht in Anspruch nimmt, könnte unter Rechtfertigungsdruck geraten. Keine gute Aussicht.
Christof Haverkamp
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