NOZ: Pro Asyl: Strobl missbraucht Flüchtlinge für Wahlkampf
Osnabrück (ots)
Pro Asyl: Strobl missbraucht Flüchtlinge für Wahlkampf
Burkhardt nennt neue Forderungen zum Asylrecht "unausgegoren und populistisch"
Osnabrück. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hat die Forderungen des stellvertretenden CDU-Vorsitzenden Thomas Strobl nach einer weiteren Verschärfung des Asylrechts scharf kritisiert. Geschäftsführer Günter Burkhardt sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag): "Diese Vorschläge sind unausgegoren und populistisch. Herr Strobl missbraucht Flüchtlinge, um Wahlkampf in Baden-Württemberg zu machen."
Burkhardt betonte, es könne nicht sein, dass nur der dauerhaft Schutz erhalte, der erwerbstätig ist. "Die Menschen fliehen vor Krieg, Terror und Verfolgung. Das ist das Entscheidende für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - und nicht die Frage, ob sie Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen."
Burkhardt kritisierte zugleich, Strobl und die CDU seien mitverantwortlich für eine ausgrenzende Flüchtlingspolitik. "Zuerst isoliert man die Flüchtlinge und dann fordert man Integration. Das passt nicht zusammen und ist unfair." Sprach- und Integrationskurse gebe es nur für vier Gruppen - Syrer, Iraner, Iraker und Eriträer -, nicht aber für Afghanen, obwohl sie zu 75 Prozent als Asylbewerber anerkannt würden.
Strobls Vorschläge gehen laut Pro Asyl außerdem "an den Realitäten vorbei". Der CDU-Politiker fordere, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis könne es erst nach fünf Jahren Aufenthalt und 60 Monatsbeiträgen zur Rentenversicherung geben. "Das kann schon rein rechnerisch nicht funktionieren. Ohne Aufenthaltserlaubnis bekommt man schwer eine Arbeit. Asylverfahren dauern aber in der Regel ein, zwei Jahre und mehr."
Strobl schlägt vor, dass Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte nur dann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis bekommen sollten, wenn sie "einigermaßen ordentlich Deutsch sprechen können", wenn sie "Grundkenntnisse unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung" haben, wenn sie "keine Straftaten begangen haben" und wenn sie "mit 60 Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können".
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