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NOZ: Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware: eSports soll olympisch werden

Osnabrück (ots)

Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware: eSports soll olympisch werden

Geschäftsführer Schenk: Elektronischer Sport muss endlich als echter Sport anerkannt werden - Großes wirtschaftliches Potenzial

Osnabrück. Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU), Maximilian Schenk, hat den Deutschen Olympischen Sportbund aufgefordert, den elektronischen Sport endlich als echten Sport anzuerkennen. In einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstagausgabe) sagte Schenk, viele Länder seien bei eSports schon viel weiter als Deutschland. "Wenn Deutschland hier nicht zeitnah mitzieht, droht die Gefahr, den Anschluss zu verlieren und damit großes wirtschaftliches Potenzial zu verschenken." Der Verbandschef sprach sich außerdem für die Anerkennung des eSports als olympische Disziplin aus: Für das IOC wäre das eine große Chance, die olympischen Spiele mit positiven und innovativen Entscheidungen in diesem Bereich für die Zukunft fit zu machen, meint Schenk. "eSports erreicht Zielgruppen, die sich sonst kaum noch für Olympia interessieren."

Weltweit wachse keine Sportart so rasant wie eSports, betonte der Verbandschef einen Tag vor der Eröffnung der Spielemesse Gamescom in Köln. Auch in Deutschland habe der elektronische Sport bereits viele klassische Sportarten in der Zuschauergunst weit hinter sich gelassen. Er fülle sogar Fußballarenen. "Dem eSports gehört die Zukunft", ist sich Schenk sicher.

"eSports ist Sport", betonte der Chef des BIU. Deshalb müssten rechtliche Privilegien, die der Gesetzgeber dem Sport zuerkannt habe, auch für eSports gelten. Dazu gehörten vereinfachte Visa für professionelle eSports-Athleten, die Partizipation an den Fördermechanismen und Sonderregelungen für den Sport sowie die Beendigung des Zwangs einer Spielhallenerlaubnis für Gewerbetreibende, die das öffentliche Spielen von eSports-Titeln ermöglichten. "Zentral für die Stärkung des eSports ist aber auch die steuerrechtliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit", so Schenk.

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