Westfalenpost: Für die Wähler Entscheidung in Sachen Zusatztätigkeit
Hagen (ots)
Von Winfried Dolderer
Drehen wir den Spieß einmal um: Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten, hören Bürger gelegentlich von Politikern, wenn es zum Beispiel darum geht, dem Finanzamt Einblick in private Bankkonten zu verschaffen. Entsprechend sollten unsere Abgeordneten auch nichts zu befürchten haben, wenn jetzt ihre Zusatzeinkünfte veröffentlicht werden. Denn dass sie etwas zu verbergen hätten, wollen wir doch nicht annehmen. Das Interesse des Publikums an dem, was da veröffentlicht wird, dürfte sich ohnehin in Grenzen halten. Es hat ja schon stark nachgelassen, seit vor Jahren die Debatte hochkochte, in der das Bundesverfassungsgericht jetzt einen späten Schlusspunkt gesetzt hat: Wieviel von ihrer Zeit müssen Abgeordnete ihrem Mandat widmen, und inwieweit können sie daneben anderen Tätigkeiten nachgehen? So lautete damals die Frage. Keine einfache, nicht einmal für die Verfassungsrichter, deren Votum geteilt blieb. Es kann ja nicht darum gehen, von jedem Parlamentarier den kompletten Berufsausstieg zu verlangen auf die Gefahr hin, nach der nächsten Wahl als Sozialfall dazustehen. Andererseits: Undenkbar ist es nicht, dass gelegentlich erst das Mandat dem Abgeordneten Zugang zu einer lukrativen Zusatztätigkeit eröffnet. Ganz zu schweigen von der Möglichkeit oder auch nur dem Verdacht der Interessenvermengung. Darüber im Einzelfall zu urteilen, gebührt in der Demokratie dem informierten Wähler. Voraussetzung ist freilich, dass er sich so umfassend wie möglich informieren kann. Mit der gestrigen Entscheidung steht es darum etwas besser.
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