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Westfalenpost: Für die Wähler Entscheidung in Sachen Zusatztätigkeit

Hagen (ots)

Von Winfried Dolderer
Drehen wir den Spieß einmal um: Wer nichts zu verbergen hat, hat 
nichts zu befürchten, hören Bürger gelegentlich von Politikern, wenn 
es zum Beispiel darum geht, dem Finanzamt Einblick in private 
Bankkonten zu verschaffen. Entsprechend sollten unsere Abgeordneten 
auch nichts zu befürchten haben, wenn jetzt ihre Zusatzeinkünfte 
veröffentlicht werden. Denn dass sie etwas zu verbergen hätten, 
wollen wir doch nicht annehmen.
 Das Interesse des Publikums an dem, was da veröffentlicht wird, 
dürfte sich ohnehin in Grenzen halten. Es hat ja schon stark 
nachgelassen, seit vor Jahren die Debatte hochkochte, in der das 
Bundesverfassungsgericht jetzt einen späten Schlusspunkt gesetzt hat:
Wieviel von ihrer Zeit müssen Abgeordnete ihrem Mandat widmen, und 
inwieweit können sie daneben anderen Tätigkeiten nachgehen? So 
lautete damals die Frage. Keine einfache, nicht einmal für die 
Verfassungsrichter, deren Votum geteilt blieb.
 Es kann ja nicht darum gehen, von jedem Parlamentarier den 
kompletten Berufsausstieg zu verlangen auf die Gefahr hin, nach der 
nächsten Wahl als Sozialfall dazustehen. Andererseits: Undenkbar ist 
es nicht, dass gelegentlich erst das Mandat dem Abgeordneten Zugang 
zu einer lukrativen Zusatztätigkeit eröffnet. Ganz zu schweigen von 
der Möglichkeit oder auch nur dem Verdacht der Interessenvermengung.
 Darüber im Einzelfall zu urteilen, gebührt in der Demokratie dem 
informierten Wähler. Voraussetzung ist freilich, dass er sich so 
umfassend wie möglich informieren kann. Mit der gestrigen 
Entscheidung steht es darum etwas besser.

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