Westfalenpost: Gift fürs Schulklima Anonyme Noten für Lehrer rechtens
Hagen (ots)
Von Jochen Stute
Die anonyme Benotung von Lehrern durch Schüler im Internet ist ein Akt der freien Meinungsäußerung und vom Grundrecht gedeckt. Mit diesem Urteil hat das Oberlandesgericht Köln die Klage gegen das Internetportal spick.mich zurückgewiesen. Man muss diesem Richterspruch aber nicht unbedingt zustimmen. Allgemein fragt sich, ob das Attribut der Anonymität überhaupt mit dem Begriff der freien Meinungsäußerung vereinbar ist. Wer sich nicht zu seiner Meinung bekennt, muss sich auch nicht auf das dieses schützende Recht berufen. Konkret ist zu hinterfragen, warum das Gericht die Lehrerbenotung in dem beklagten Portal positiv als Orientierungshilfe für Schüler und Ausgangspunkt für eine wünschenswerte Kommunikation bewertet. Näher als die Richter an der Wirklichkeit ist da wohl die Lehrergewerkschaft, wenn sie vermutet, dass Plattformen wie spick.mich nicht helfen, aus einem belasteten Schulklima eine Atmosphäre des Vertrauens und Respekts zu machen.
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