Westfalenpost: Ohrfeige aus Straßburg
Hagen (ots)
Neues Urteil zur Sicherungsverwahrung
Von Winfried Dolderer Und wieder eine Ohrfeige aus Straßburg. So könnte es scheinen, nachdem jetzt der Menschenrechtshof einen weiteren Aspekt des deutschen Umgangs mit der Sicherungsverwahrung gerügt hat. Beim ersten Mal haben die Richter verboten, eine befristete Maßnahme nachträglich in eine unbefristete umzuwandeln. Jetzt betonen sie das Prinzip, dass die Sicherungsverwahrung bereits im Strafurteil angeordnet sein muss und nicht erst im Nachhinein verhängt werden darf. Das freilich ist seit dem 1. Januar ohnehin nicht mehr möglich, da hat die Bundesregierung schon Abhilfe geschaffen, wenn auch nur für die Zukunft. Ihre Reform der Sicherungsverwahrung nach Maßgabe des ersten Straßburger Urteils folgt dem Prinzip, dass überstaatliches Recht staatlichem vorgeordnet ist, die Europäische Menschenrechtskonvention, nach der in Straßburg entschieden wird, also dem Grundgesetz. In mancher Hinsicht ist die Konvention präziser als die deutsche Verfassung. Sie enthält etwa, anders als diese, einen Katalog von exakt definierten Bedingungen, unter denen Menschen in Unfreiheit gehalten werden dürfen. Das erklärt die Kollision der Rechtssysteme in Sachen Sicherungsverwahrung. In Berlin streiten die Parteien darüber, ob die Regierung den Vorgaben weit genug gefolgt ist. Etwa die Möglichkeit, "psychisch gestörte" Täter zwangsweise in Therapie unterzubringen: Deckt sie sich mit der Klausel der Konvention, die dies für "psychisch Kranke" vorsieht?Das Thema hat die Straßburger wohl nicht zum letzten Mal beschäftigt.
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