Westfalenpost: Jäger: Polizisten in NRW müssen kein Namensschild tragen
Hagen (ots)
Düsseldorf. Polizisten in NRW müssen auch künftig kein Namensschild auf der Uniform tragen. "Jeder Polizist entscheidet selbst darüber, ob er seinen Namen offen tragen möchte", sagte Innenminister Ralf Jäger (SPD) der in Hagen erscheinenen Westfalenpost (Montagsausgabe. Berlin hat nach langem Streit als erstes Bundesland eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte eingeführt. Dabei können Polizisten zwischen Namens- und Nummernschildern wählen. ------ Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt Namenschilder aus Sicherheitsgründen entschieden ab. Nach Großeinsätzen der Bereitschaftspolizei bei Demonstrationen oder Fußballspielen mit Schlagstockeinsatz fürchtet die Polizei-Gewerkschaft Racheakte gegen einzelne Polizisten. ---- Jäger teilt die Bedenken. Der Minister hält das Tragen eines Namensschildes allerdings bei den Bezirksbeamten für wünschenswert, die einen besonders engen Kontakt mit dem Bürger pflegen. Bei der Bereitschaftspolizei könnten mögliche Verfehlungen von Beamten auch ohne Namensschild aufgeklärt werden, sagte Jäger. "Die Polizeibeamten der NRW-Bereitschaftspolizei tragen an den Einsatzanzügen und Schutzhelmen taktische Zeichen." Bei Großeinsätzen könnten einzelne Beamte durch ihre Vorgesetzten identifiziert werden, sagte Jäger. In NRW sind 2000 Polizisten in Einsatz-Hundertschaften regelmäßig bei Großereignissen im Dienst. ------ Bei der Ausgabe der neuen Polizeiuniformen hat jeder Beamte in NRW ein Namensschild erhalten, das er freiwillig tragen kann. Zahlreiche Polizisten - vor allem im Innendienst - machen davon Gebrauch. Im Streifendienst stellen sich Beamte nach Angaben Jägers mit Namen vor. "Jeder hat das Recht, sich den Dienstausweis zeigen zu lassen." ----- Die GdP warnte davor, dass möglichen Tätern die Identifikation von Beamten durch Namensschilder erleichtert wird. Vor allem der Streifendienst birgt Risiken: 2010 wurden in NRW 1734 Polizisten im Dienst durch Angriffe verletzt. Nach Angaben von Amnesty International wurden gleichzeitig in NRW 1434 Ermittlungsverfahren gegen Polizisten eingeleitet, die bei Großeinsätzen unzulässig Gewalt ausgeübt haben sollen. In den meisten Fällen wurden die Verfahren später eingestellt.
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