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Westfalenpost: NRW-Kommunalwahlrecht

Hagen (ots)

<p>Das Zauberwort der rot-grünen Landesregierung lautet: kommunale Verantwortungsgemeinschaft. Eines dieser Wortungetüme, mit denen der Normalbürger wenig anfangen kann. Auf Deutsch: SPD und Grüne wollen die zeitgleiche Wahl der Bürgermeister und der Gemeinderäte ab 2020 einführen und damit das rückgängig machen, was die schwarz-gelben Vorgänger eingeführt haben. Vor Ostern soll das neue Kommunalwahlgesetz verabschiedet werden. Und um Rat und Bürgermeister Hand in Hand früher, bereits ab 2014, mit einer gemeinsamen Wahl zu stärken, wird den bis 2015 gewählten Bürgermeistern und Landräten ein freiwilliger Amtsverzicht empfohlen. Das Zückerchen: kein Verlust bei den Pensionsansprüchen. </p><p/><p>Die Reaktionen fallen, unabhängig vom Parteibuch, ähnlich aus. Nicht mit mir, heißt es. Die Ablehnung ist vielschichtig - persönlich und politisch begründet. Ein Argument überstrahlt alle: Die Bürgermeister in Südwestfalen fühlen sich Volkes Stimme verpflichtet. Einmal für sechs Jahre gewählt, immer gewählt, ohne vorzeitigen taktischen Verzicht. Zu Recht. Das Votum der Bürger kann nicht weggewischt werden. Was sagen Politiker bei Wahlen: Jede Stimme zählt. Nicht in NRW? </p><p/><p>Damit kein Irrtum aufkommt: Für die gemeinsame Wahl von Gemeinderäten und Bürgermeistern gibt es beim Blick auf die Finanzen der Kommunen, jeder Wahlgang kostet extra, und der schrumpfenden Wahlbeteiligung, die bei mehr Wahlgängen nicht zunimmt, gewiss gute Gründe. Gegen die vorzeitige zeitgleiche Zusammenführung der Wahlen ohne politische Not spricht das Verständnis von Demokratie. Volkes Stimme hat Gewicht und darf kein Gramm verlieren. Nicht bei Schwarz-Gelb und nicht bei Rot-Grün. </p>

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