Westfalenpost: Westfalenpost zum Informationsgesetz für Verbraucher
Hagen (ots)
<p>Das Verbraucherinformationsgesetz stärkt die Rechte der Bürger. Sie sollen in die Lage versetzt werden, sich ein möglichst gutes Bild machen zu können über die Beschaffenheit von Lebensmitteln, Produkten oder Inhaltsstoffen. Deshalb wurden die Behörden nach Gammelfleisch- und Lebensmittelskandalen verpflichtet, entsprechende Anfragen zu beantworten. Das ist gut, richtig und für die Behörden bindend.</p><p/><p>In den teilweise unterbesetzten Amtsstuben aber trifft dieses Gesetz auf die Wirklichkeit: überlastete Beamte, schlecht aufbereitete Daten und vielleicht auch Vorbehalte gegen Anfragen von Organisationen, die möglicherweise eigene Interessen verfolgen. All das führt zu einer Abwehrhaltung, die Foodwatch bei der jüngsten Anfrage zu den Fleischkontrollen 2011 entgegengeschlagen ist. Dass die Behörden in diesem Zusammenhang auf die Rechtslage verweisen und - wie im Gesetz hinterlegt - den eigenen Aufwand in Rechnung stellen, ist verständlich. Selbst eine mehrwöchige Bearbeitungszeit ist nachvollziehbar. Wenn aber für eine Auskunft Summen verlangt werden, die ein einzelner Bürger kaum aufbringen kann, stehen die Dinge auf dem Kopf.</p><p/><p>Unter dem Strich bleibt: Die Verbraucher haben ein Recht darauf, zu erfahren, was sie kaufen und verzehren. Wer diese Informationen abfragt, ist zweitrangig.</p>
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