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Westfalenpost: Auch an die Würde der betagten Eltern denken
Kommentar zum Elternunterhalt von Monika Willer

Hagen (ots)

Beim Geld hört die Freundschaft auf. Städte und Gemeinden wollen nicht auf den Pflegekosten für immer mehr ältere Bürger sitzenbleiben. Wenn diese keine Familien haben und das Vermögen aufgebraucht ist, gerät die öffentliche Hand in die Pflicht. Gibt es aber Kinder, so müssen sie für den Elternunterhalt aufkommen, selbst wenn Vater oder Mutter den Kontakt abgebrochen haben. Das entsprechende BGH-Urteil dürfte in den Kämmereien vieler Kommunen für ein gewisses Aufatmen sorgen. Solange sich ein Elternteil bis zur Volljährigkeit um das Kind gekümmert hat, muss dieses später dafür sorgen, auch wenn es - wie hier - enterbt wurde. Ungerechte Welt, mag man denken. 9000 Euro nachträgliche Heimkosten schlagen in einer mittelständischen Familie böse zu Buche; ganz abgesehen von dem Kummer durch die erlittene Zurückweisung. Allerdings dürfte es sich doch um Einzelfälle handeln. Trotzdem bleibt der Elternunterhalt emotional und finanziell ein schmerzliches und schwieriges Thema. Denn in dem Alter, in dem Eltern pflegebedürftig werden, ist der eigene Nachwuchs gerade mal in der Ausbildung. Die Betroffenen müssen also doppelt einstehen. Das fällt oft schwer und wird, was die Heimkosten angeht, umso bitterer angesichts der Erkenntnis, dass der Staat nur da nichts fordert, wo nichts zu holen ist. Auf der anderen Seite geht es um eine Elterngeneration, zu deren Werten es gehört, in erster Linie für die Kinder da zu sein. Bei allen Diskussionen sollte daher immer die Würde des pflegebedürftigen älteren Menschen im Vordergrund stehen. Denn es ist unerträglich, wenn man erleben muss, dass betagte Eltern angesichts der Rechtslage den eigenen Tod herbeisehnen,um ihren Kindern finanziell nicht zur Last zu fallen.

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