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Westfalenpost: Ohne Sprachkenntnisse keine Integration
Kommentar von Torsten Berninghaus zum EuGH-Urteil

Hagen (ots)

Sprachkenntnisse sind eine elementare Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Das weiß das Bundesamt für Migration, das weiß aber auch der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Gleichwohl hatte der EuGH geurteilt, dass ein Deutschtest als Zugangshürde unzulässig ist, wenn Türken zu ihren Ehepartnern nach Deutschland ziehen wollen. Das passt erst auf den zweiten Blick zusammen. Denn das Gericht hat nicht Sprachtests, sondern die 2007 erlassenen "Vorschriften zum Ehegattenzuzug" geprüft. Dabei waren die Richter auf ein Abkommen aus dem Jahr 1970 gestoßen, das Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen Europa und der Türkei stärken und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer "schrittweise herstellen" sollte. Dass diese beiden Regelungen nicht zueinander passen, verwundert nicht. Innerhalb von 40 Jahren haben sich die Herausforderungen radikal verändert, denen sich deutsche Einwanderungspolitik stellen muss. Verwunderlich ist, dass trotz entsprechender Hinweise, die Vorschriften zum Ehegattenzuzug nicht längst angepasst wurden. Letzteres wäre möglich gewesen. Denn ein Gutachten der EU-Kommission hat vor Jahren festgestellt, dass die Pflicht zum Sprachtest sehrwohl mit EU-Recht vereinbar ist - nicht aber als Bedingung für eine Familienzusammenführung taugt. In der Praxis würden die Sprachkenntnisse der nachgereisten Familienangehörigen also in Deutschland erworben und dann getestet werden. Unter dem Strich bleibt die Feststellung, dass Integration nicht durch Gesetzte und Vorschriften lebt, sondern durch das Miteinander im Alltag. Und dazu - das ist unstreitig - sind Sprachkenntnisse unerlässlich.

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