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Westfalenpost: Kommentar zum Raser-Urteil

Hagen (ots)

Ein illegales Autorennen mit tödlichem Ausgang für einen Unbeteiligten wird als Mord gewertet, die Raser zu lebenslanger Haft verurteilt - ein hartes Urteil, keine Frage. Aber ein angemessenes. Wer mit 160 Stundenkilometern und mehr mitten durch eine belebte Stadt rast, in Serie Ampeln bei Rot überfährt, der nimmt den Tod Anderer billigend in Kauf. In Berlin starb ein Rentner, der bei Grün über eine Kreuzung fahren wollte. Der Mann hatte keine Chance, sein Auto wurde 70 Meter weit geschleudert. Die beiden Raser, die glaubten, alles unter Kontrolle zu haben, überschätzten sich maßlos. Handelten sie fahrlässig? Nein, ihr Rennen fuhren sie in voller Absicht und ohne jede Rücksicht. Das Landgericht Berlin setzt mit dem Urteil ein deutliches Zeichen: Raserei ist kein Kavaliersdelikt, illegale Rennen in der Stadt sind gemeingefährliche Taten, ein Auto kann eine Mordwaffe sein. Zu hoffen wäre, dass dadurch das eine oder andere Rennen in Zukunft verhindert wird. Verlassen aber sollte man sich nicht darauf. Zumal das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Der Bundesgerichtshof könnte den Mord-Schuldspruch noch kassieren. Dass Richter solche Rennen auch anders bewerten können, haben die Fälle in Köln gezeigt. Dort sind Beschuldigten teils mit Bewährungsstrafen davongekommen. Insofern hinterlässt das Berliner Urteil auch ein ungutes Gefühl: Misst die Justiz mit zweierlei Maß? Es ist schon deshalb zu wünschen, dass die Gesetzesinitiative unter anderem aus NRW endlich vorankommt, nach der schon die Teilnahme an illegalen Rennen härter bestraft wird. Über das bisherige Strafmaß - 400 Euro Geldbuße und ein Monat Führerscheinentzug - dürften Raser nur müde lächeln.

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