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Westfalenpost: Restrisiko

Hagen (ots)

Bundestag debattiert Patientenwillen
Von Nina Grunsky
Ärzte urteilen darüber, ob ein wehrloser Patient sterben darf oder 
dahinsiechen muss. Ist es so? Nein. Aber die Angst davor ist groß bei
vielen Menschen. Und vermutlich nicht immer unbegründet, selbst wenn 
viele Mediziner sich verantwortungsvoll darum bemühen, den aktuellen 
Willen eines Patienten zu ergründen.
 Es klingt daher verlockend, den Ärzten verbindlich mit einer 
Patientenverfügung zu diktieren, was sie tun dürfen oder lassen 
müssen. Ganz gleich, ob die Krankheit lebensbedrohlich ist oder 
nicht. So zumindest schlägt es eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten
vor. In der Wirklichkeit aber wird dies nicht einfach. Egal wie 
detailliert eine Patientenverfügung formuliert ist - ein Rest der 
Interpretation bleibt immer.
 Wichtig ist es daher, die Ärzte darauf vorzubereiten, wann sie den 
Tod zulassen müssen - ohne aktive Sterbehilfe zu leisten. Ethische 
Fragen und die Kommunikation mit Kranken und Angehörigen müssen 
folglich in Aus- und Fortbildung mehr Gewicht bekommen.

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