Westfalenpost: Restrisiko
Hagen (ots)
Bundestag debattiert Patientenwillen Von Nina Grunsky Ärzte urteilen darüber, ob ein wehrloser Patient sterben darf oder dahinsiechen muss. Ist es so? Nein. Aber die Angst davor ist groß bei vielen Menschen. Und vermutlich nicht immer unbegründet, selbst wenn viele Mediziner sich verantwortungsvoll darum bemühen, den aktuellen Willen eines Patienten zu ergründen. Es klingt daher verlockend, den Ärzten verbindlich mit einer Patientenverfügung zu diktieren, was sie tun dürfen oder lassen müssen. Ganz gleich, ob die Krankheit lebensbedrohlich ist oder nicht. So zumindest schlägt es eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten vor. In der Wirklichkeit aber wird dies nicht einfach. Egal wie detailliert eine Patientenverfügung formuliert ist - ein Rest der Interpretation bleibt immer. Wichtig ist es daher, die Ärzte darauf vorzubereiten, wann sie den Tod zulassen müssen - ohne aktive Sterbehilfe zu leisten. Ethische Fragen und die Kommunikation mit Kranken und Angehörigen müssen folglich in Aus- und Fortbildung mehr Gewicht bekommen.
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