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NRZ: Neuwahlen/Bundesverfassungsgericht
Essen (ots)
Karlsruhe macht den Weg zu Neuwahlen am 18. September endgültig frei. Bundesverfassungsgericht weist die Klagen zweier Abgeordneter mit klarer Mehrheit von 7:1 zurück.
ESSEN/KARLSRUHE. Die Deutschen dürfen wählen: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird morgen um 10 Uhr den Weg für Neuwahlen des Deutschen Bundestages am 18. September freimachen. Nach NRZ-Informationen wird der Zweite Senat unter Vorsitz von Prof. Winfried Hassemer voraussichtlich mit der klaren Mehrheit von 7:1-Stimmen die Klagen zweier Bundestagsabgeordneter gegen die Auflösung des Parlaments abweisen. Der von Bundeskanzler Schröder und Bundespräsident Köhler eingeschlagene Weg hat damit den Segen des höchsten deutschen Gerichts. Nach der abschließenden Beratung zeichnete sich gestern ab, dass nur Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch eine abweichende Meinung in einem Sondervotum dokumentieren wird. Dies hatte sich bereits in der mündlichen Verhandlung am 9. August angedeutet.
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