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Malteser in Deutschland

Gemeinnützigkeitsrecht: Malteser begrüßen Ankündigungen des Bundesfinanzministers
"Guter Ansatz"

Köln (ots)

Als guten Ansatz bezeichnet Johannes Freiherr
Heereman, Geschäftsführender Präsident des Malteser Hilfsdienstes, 
die Ankündigungen des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück zur 
Reformierung des Gemeinnützigkeitsrechtes. "Die Anhebung der 
Übungsleiterpauschale sowie der Höchstgrenze für den Spendenabzug auf
20 Prozent der Gesamteinkünfte sind deutliche Schritte in die 
richtige Richtung", so Heereman. Besonders erfreulich sei die 
Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit für die eine 
Steuerabzugsfähigkeit von 300 Euro vorgesehen ist sowie die Anhebung 
des Höchstbetrages für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital, 
betont Heereman.
"Angesichts des bevorstehenden Internationalen Tages des Ehrenamtes 
am 5. Dezember ist das ein schönes Signal für unsere mehr als 34.000 
ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer," so Heereman. Die 'Hilfen für 
Helfer' seien zudem eine Investition in die Zukunft, da 
bürgerschaftliches Engagement gefördert und aufgewertet werde.
Heereman sieht einige Punkte jedoch auch kritisch: "Es bleibt 
abzuwarten, ob die angekündigte und dringend notwendige 
Entbürokratisierung im Gemeinnützigkeitsrecht deutlich genug 
ausfällt." Zudem löse die bisher angekündigte Reform nicht alle 
Probleme. Die Ungleichbehandlung von Hilfsorganisationen und 
staatlichen Organisationen beispielsweise im Bereitschaftsdienst, sei
noch nicht gelöst.
Achtung Redaktionen! Interviews mit Johannes Freiherr Heereman, 
dem Geschäftsführenden Präsidenten des Malteser Hilfsdienstes, sind 
möglich. (Vermittlung über M. 0160 - 70 77 689)

Pressekontakt:

Weitere Informationen:
Dr. Claudia Kaminski
Pressesprecherin
Malteser Hilfsdienst
Telefon 0221/9822-125
Fax 0221/9822-119
Mobil 0160/70 77 689
claudia.kaminski@maltanet.de
www.malteser.de

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