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Neues Deutschland: zum Karlsruher Spruch zur Sicherungsverwahrung

Berlin (ots)

Wenn sich Männer an kleinen Mädchen vergehen, »kann es nur eine Lösung geben: wegschließen - und zwar für immer«. So nahm Bundeskanzler Schröder 2001 via »Bild am Sonntag« die Stammtische im Sturm. Politiker unterschiedlichster Couleur wetteiferten seither, den Sicherungsverwahrung genannten, potenziell lebenslangen Knast auszubauen. Nun hat das höchste deutsche Gericht befunden, dass alle (!) Vorschriften über dessen Anordnung und Dauer verfassungswidrig sind, weil mit dem Freiheitsgrundrecht der Betroffenen unvereinbar. Eine schallende Ohrfeige der Verfassungsrichter für Politiker, für Justiz und Strafvollzug, auch für Karlsruhe selbst. Sie ist verdient. Denn dass die deutsche Praxis der Sicherungsverwahrung menschenrechtswidrig ist, war offenkundig. Aber es war bequem und billig, die von den Nazis eingeführte Sicherungsverwahrung »gefährlicher Gewohnheitsverbrecher« aufzugreifen, »wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert«. Damit soll nun Schluss sein. Gerichtspräsident Voßkuhle fordert »ein freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept« von Schwarz-Gelb. »Ordnungspolitiker« der CDU, die gestern parallel zu »Bild« schon wieder Ängste schürten, nun kämen jede Menge Mörder und Kinderschänder frei, müssen ideologisch über ihren Schatten springen. Und viel Geld für Therapieplätze bewilligen, die sicher und menschenwürdig sind.

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