Neues Deutschland: EU-Gericht schränkt Macht von Saatgutkonzernen ein
Berlin (ots)
Schon der Streit um die Kartoffelsorte »Linda« vor wenigen Jahren konnte eine Ahnung von den realen Machtverhältnissen in der Landwirtschaft vermitteln. Nach 30 Jahren wollte der Züchter der Sorte mit einer neu zugelassenen Sorte Kasse machen, die beliebte »Linda« störte und sollte vom Markt. Erst der konzertierte Widerstand von Bauern, Spitzenköchen und TV-Prominenz sorgte für eine Lösung des Konflikts. Doch für viele andere Nutzpflanzensorten gibt es weder eine so große Lobby noch eine so große Anbaufläche, dass sich der Aufwand einer amtlichen Sortenzulassung lohnt. Ob das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hier tatsächlich Abhilfe schafft, bleibt abzuwarten. Auch nach diesem Urteil sind Gärtner und Landwirte also noch keineswegs frei in ihrer Entscheidung über die angebauten Sorten. Die Urteilsbegründung lässt vermuten, dass es bei wirtschaftlich wichtigen Getreidesorten neuerlichen Rechtsstreit geben wird. Die EU will offenbar - als Erfüllungsgehilfin der Saatgut- und Agrochemiekonzerne - die biologische Vielfalt bei Nutzpflanzen nur im kleinen Rahmen schützen. Mit einem Sortenrecht, das Buntheit nur als exotische Ausnahme zulässt, wird jedenfalls gezielt die Entstehung eines nicht von Konzernen beherrschten Saatgutmarkts verhindert. Dabei ist die Zulassungsfrage nicht der einzige Streitpunkt beim Sortenrecht. Kaum weniger ärgerlich sind die vor einigen Jahren in einigen EU-Staaten eingeführten Nachbaugebühren für die Aussaat selbst gezogener Samen von zugelassenen Industriesorten.
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