neues deutschland: NSU-Prozess: »neues deutschland« dokumentiert Korrespondenz mit dem OLG München
Berlin (ots)
Die Diskussion um die Vergabe der Presseplätze beim Mitte April beginnenden NSU-Prozess ist nicht beendet. Das Oberlandesgericht München stellt sich stur gegen die breit vorgetragene Kritik. Am Donnerstagabend bekräftigte das OLG, dass es selbst keine neue Idee beisteuern will, um das Dilemma zu lösen, dass derzeit keine türkischen Medien zur Prozessbeobachtung zugelassen sind. Es wies sowohl die Anregung zurück, einen zweiten Pressesaal mit Video-Übertragung einzurichten, wie auch alle anderen Vorschläge.
Der Chefredakteur von »neues deutschland«, Tom Strohschneider, hatte dem OLG zuvor seinen Vorschlag eines Sharing-Modells schriftlich erläutert. Nach der Ablehnung machte Strohschneider seinen Brief vom 27. März nun öffentlich. Er betont darin, dass der Sharing-Vorschlag nicht mit der vom OLG zurückgewiesenen »kompletten Abtretung des eigenen Presseplatzes an ein anderes Medium, das in der Rangfolge der Anmeldungen nicht den nächsten 'Zugriff' hätte«, gleichzusetzen sei. Der Sharing-Vorschlag bedeute »keinen Eingriff in die Reihenfolge der Anmeldungen«, in dem das OLG die Gleichbehandlung verletzt sieht, sondern lediglich »die Zulässigkeit einer zeitweisen Vertretung unseres Korrespondenten durch den Korrespondenten eines türkischen Partnermediums«. Folglich handle es sich dabei auch nicht um eine vom OLG abgelehnte »Änderung der Akkreditierungsbedingungen im Nachhinein«.
Bei seinem Vorschlag stützt sich der nd-Chefredakteur auf die Bestätigung, die das OLG München dem nd-Korrespondenten - wie vermutlich gleichlautend den anderen akkreditierten Journalisten - am 25. März zuschickte. In diesem Gerichtsschreiben heißt es: Die zum Zuge gekommenen 50 Medien bzw. Medienvertreter »erhalten zusätzlich zu den Akkreditierungskarten einen auf das jeweilige Medium ausgestellten Ausweis, der jeden ihrer akkreditierten Mitarbeiter dazu berechtigt, bei rechtzeitigem Erscheinen (...), einen der 50 für die akkreditierten Medienvertreter reservierten Sitzplätze einzunehmen.«
Strohschneider argumentiert: »Demnach können die Medien mit garantierten Presseplätzen auch einen anderen als ihren zunächst auf einem der ersten 50 Plätze akkreditierten Korrespondenten zur Berichterstattung in den Gerichtssaal schicken, natürlich nicht auf einer 'weißen Karte', sondern namentlich ausgewiesen und ebenfalls akkreditiert.« Im selben Schreiben teile das Gericht jedoch mit, dass bei der Akkreditierung »Mehrfachnennungen der Medien durch Anmeldung weiterer Mitarbeiter desselben Mediums außer Betracht« geblieben sind. Folglich, so Strohschneider, habe jedes der 50 Medien derzeit nur eine akkreditierte Person auf der garantierten Liste und es gebe für diese auch keine »geborenen Nachrücker« aus eigenem Kontingent, denn »weitere Mitarbeiter« seien ja »außer Betracht«. Strohschneider: »Wenn nun die zuvor zitierte Zusicherung, ein betreffendes Medium könne 'jeden ihrer akkreditierten Mitarbeiter' den garantierten Platz einnehmen lassen, keine Augenwischerei sein soll, muss es demzufolge die Möglichkeit geben, diese Vertretung im Bedarfsfall dem Gericht mitzuteilen. Von diesem Recht möchten wir Gebrauch machen, und dies in einer Weise, die für das Gericht sehr wohl namentlich identifizierbar ist als auch geeignet, der meines Erachtens nicht unberechtigten Sorge vor einem faktischen Ausschluss türkischer Kolleginnen und Kollegen von der Prozessberichterstattung vor Ort entgegenzuwirken.«
Vollständig dokumentiert ist der Brief bei: http://www.neues-deutschland.de/rubrik/hausblog
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