Vorsicht Glatteis! - Was Autofahrerinnen und Autofahrer jetzt wissen müssen
Berlin (ots)
Durch die frostigen Temperaturen sind Autofahrerinnen und Autofahrer momentan besonderen Witterungsbedingungen ausgesetzt: In der kalten Jahreszeit kommt es oft zur Bildung von Glatteis. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert über die richtige Verhaltensweise bei Glatteis.
Wann mit Glatteis zu rechnen ist
Bereits ab Oktober müssen sich Autofahrerinnen und Autofahrer auf Glatteis einstellen. Gefahren und Unfälle drohen vor allem bei plötzlichem Wetterwechsel, wenn bei steigenden Außentemperaturen Regen auf die noch gefrorene Fahrbahn fällt. Besonders gefährlich ist Regen aufgrund der schnell sinkenden Temperaturen in den Abendstunden.
In Deutschland gilt die sogenannte "situative Winterreifenpflicht". Das heißt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch etc. darf nur gefahren werden, wenn die Reifen eine M+S-Kennzeichnung tragen. Noch besser ist, wenn sich das neue Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, auf dem Reifen befindet. Winterreifen ohne Bergpiktogramm haben bis zum 30.09.2024 Bestandschutz. Die Faustregel von "Oktober bis Ostern", dient als Orientierungshilfe.
Richtige Verhaltensweise bei Glatteis
Die wichtigste Regel bei Glatteis lautet: Geschwindigkeit anpassen und Abstand zum Vordermann halten. Zudem sind abrupte Lenkbewegungen zu vermeiden. Fahrassistenzsysteme wie ESP oder ABS sind bei spiegelglatter Fahrbahn wirkungslos. Deshalb erhöht dosiertes Bremsen die Sicherheit erheblich. Tritt Glatteis überraschend auf, so empfiehlt der ACE eine kurze Pause einzulegen, um sich auf die veränderten Witterungsbedingungen einzustellen.
Haftung bei Unfällen
Nicht immer liegt die Schuld an einem Unfall bei dem Autofahrenden. Nach Angaben des ACE-Verkehrsrechtsexperten Hannes Krämer kann ein Verkehrsrichter beispielsweise nicht einfach davon ausgehen, dass ein Kraftfahrer fahrlässig mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen ist, etwa weil dieser beim Überholen ins Schleudern geriet. Wer jedoch einen Unfall nicht selbst auslöst, sondern zum Beispiel in ein vor ihm ins Schleudern geratenes Fahrzeug hineinfährt, muss sich wegen anzulastender Teilschuld wenigstens an der Schadensregulierung mit beteiligen.
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