Frankenstein lässt grüßen! Lebenshilfe fordert den Schutz der Menschenrechte am Ende des Lebens
Marburg (ots)
"Der Sterbehilfe-Automat des Hamburger Ex-Justizsenators Kusch gehört ins Gruselkabinett!", so Robert Antretter, Vorsitzender der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung. Es geht nicht um die Frage, ob der Einsatz der von Roger Kusch vorgestellten Selbsttötungsmaschine als straffreie Beihilfe zur Selbsttötung einzustufen ist. Es geht um etwas Wesentliches, um etwas Tiefgreifendes, das uns alle zusammenhält: die Achtung und den Schutz der Menschenwürde am Ende des Lebens.
Niemand kann sich seinem Tod entziehen, aber jeder Mensch hat das Recht, auf seinem letzten Weg nicht von einer furchterregenden Maschine mit giftigen Substanzen, sondern von Menschen begleitet zu werden. Es gilt, den Sterbenden an die Hand zu nehmen, ihm Mut zuzusprechen und durch persönliche Anteilnahme dazu beizutragen, Schmerzen zu lindern und Ängste zu nehmen.
"Wer diese Tötungsmaschine zulässt", so Robert Antretter, "gefährdet die ambulante Palliativversorgung, die der Gesetzgeber gerade erst als neue Leistung der gesetzlichen Krankenkasse eingeführt hat. Denn es ist viel billiger, sich per Knopfdruck selbst zu beseitigen, als die Solidargemeinschaft der Versicherten um Sterbebegleitung zu bitten."
Geradezu menschenverachtend ist die Annahme, der hinter der Maschine stehende Arzt könne entscheiden, ob der Tötungsentschluss des unheilbar kranken Menschen "freiwillig" sei. Vor allem Menschen mit geistiger Behinderung oder einer Demenzerkrankung geraten auf diese Weise in eine unheilvolle Abhängigkeit durch Dritte, die ihre "freiwillige" Entscheidung manipulieren können.
Robert Antretter: "Wehret den Anfängen! Gerade wir Deutschen sind aufgefordert, jedem Versuch, der Euthanasie das Wort zu reden, energisch entgegenzutreten!"
Pressekontakt:
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Anja de Bruyn, Telefon 06421/491-128, anja.debruyn@lebenshilfe.de
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