Gastfamilien von behinderten Menschen sollen wieder von der Einkommensteuer befreit werden
Bundesvereinigung Lebenshilfe überzeugt Finanzminister Peer Steinbrück
Marburg (ots)
Mit Erfolg hat sich die Bundesvereinigung Lebenshilfe dafür eingesetzt, dass Gastfamilien von erwachsenen behinderten Menschen steuerlich entlastet werden sollen. Diese gute Nachricht überbrachte Nicolette Kressl, Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen, bei der Vorstellung der Sonderbriefmarke "50 Jahre Lebenshilfe" am gestrigen Abend im "Forum Robert Bosch" des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen in Berlin.
Die Gastfamilie ist eine besondere Form des betreuten Wohnens. Der geistig oder psychisch behinderte Mensch lebt dort dauerhaft wie ein Familienmitglied. Dafür erhält die Familie ein Betreuungsgeld von rund 800 Euro im Monat, mit dem vor allem Aufwendungen wie Verpflegung, Mietanteil und sonstige Kosten ausgeglichen werden sollen. Trotzdem muss das Betreuungsgeld bis auf einen Freibetrag von 300 Euro als Einkommen versteuert werden. Aufgrund dieser erst seit 2007 gültigen Regelung befürchtet die Lebenshilfe, dass zukünftig weniger Bürger bereit sein werden, behinderten Menschen ein Zuhause zu geben.
Lebenshilfe-Bundesvorsitzender Robert Antretter hatte deshalb Bundesfinanzminister Peer Steinbrück aufgefordert, die Besteuerung der Gastfamilien zurückzunehmen. Dem ist der Finanzminister jetzt gefolgt. Stimmen auch Bundestag und Bundesrat zu, ist das volle Betreuungsgeld vom nächsten Jahr an wieder steuerfrei.
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Peer Brocke
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