Lebenshilfe fordert nationalen Teilhabe-Rat
Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen
stand im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends in Berlin
Berlin (ots)
Einen nationalen Rat zur Teilhabe behinderter Menschen hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe gestern auf ihrem Parlamentarischen Abend in Berlin gefordert. Vor mehr als 100 Bundestagsabgeordneten, darunter Bundestagspräsident Norbert Lammert und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, machte die Lebenshilfe in der Landesvertretung Schleswig-Holsteins auf die aktuelle Situation von Familien mit geistig behinderten Kindern aufmerksam.
Prominenter Gast der Lebenshilfe war außerdem Dr. Erhard Eppler, Bundesminister a. D. Er würdigte in einer Laudatio das jahrzehntelange soziale Engagement des Lebenshilfe-Bundesvorsitzenden Robert Antretter, der am 5. Februar seinen 70. Geburtstag gefeiert hatte.
In seiner Ansprache betonte Robert Antretter, dass in Zeiten der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise auf keinen Fall an den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft gespart werden dürfe. Im Gegenteil: "Das Konjunkturpaket II der Bundesregierung bietet die einmalige Chance, unsere Umwelt und Gesellschaft für behinderte Menschen barrierefreier zu gestalten."
Nachdem Deutschland die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen ohne Vorbehalte ratifiziert und die entsprechende Urkunde am 26. Februar bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt hatte, wird das Übereinkommen am morgigen Donnerstag endgültig innerstaatliches Recht. Die Lebenshilfe sieht jetzt den Bundestag in der Pflicht, die deutschen Gesetze auf die UN-Konvention hin abzuklopfen und gegebenenfalls zu ändern. Das gelte zum Beispiel für das Bildungssystem, das gemäß der Konvention auch Schülern mit geistiger Behinderung den Besuch von Regelschulen ermöglichen müsse.
Die Lebenshilfe schlägt in diesem Zusammenhang einen nationalen Teilhabe-Rat vor. Nach dem Vorbild der UN sollten darin folgende Gruppen als gleichberechtigte Gesprächs- und Verhandlungspartner der Politik vertreten sein: Menschen mit Körperbehinderungen, blinde und sehbehinderte Menschen, taubstumme, gehörlose und gehörgeschädigte Menschen, Menschen mit geistiger Behinderung, ihre Angehörigen und Vertrauenspersonen, Menschen mit psychosozialen Problemlagen bzw. Psychiatrieerfahrung, Menschen mit mehrfacher Behinderung, zum Beispiel taubblinde Menschen. Außerdem sollten Wissenschaftler und Experten der Freien Wohlfahrtspflege beteiligt werden.
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