Lebenshilfe: Gendiagnostikgesetz stärkt Selbstbestimmung und Schutz
Berlin (ots)
Vor der Abstimmung über das so genannte Gendiagnostikgesetz am morgigen Freitag im Bundestag appelliert die Lebenshilfe an die Parlamentarier, den Gesetzestext im vorliegenden Wortlaut anzunehmen. "Das neue Gesetz schützt Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen vor missbräuchlichem Umgang mit ihren genetischen Daten. Auch das so wichtige Recht auf Nichtwissen wird mit dem Gendiagnostikgesetz gestärkt", erklärt Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe.
Die Lebenshilfe ist erleichtert, dass sich die Koalition bei diesem sensiblen Thema offenbar noch vor Ende der Legislaturperiode auf differenzierte Regelungen geeinigt hat. Dies gilt auch für das Verbot vorgeburtlicher Untersuchungen auf spätmanifestierende Krankheiten. Damit sind Erkrankungen gemeint, die - wenn überhaupt - erst im Erwachsenenalter ausbrechen können. Die Lebenshilfe hatte im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens immer wieder gefordert, Pränataldiagnostik auf spätmanifestierende Krankheiten grundsätzlich auszuschließen. Solche Krankheiten gefährdeten nicht die Gesundheit der schwangeren Frau, sehr wohl aber könnte ein entsprechender Befund zur Abtreibung von lebensfähigen Kindern führen. Robert Antretter: "Vor der Geburt dürfen Kinder zukünftig nur noch aus medizinisch notwendigen Gründen getestet werden - und nicht mehr, weil die Eltern gerne wissen wollen, ob ihr Kind später eher dick wird oder ein gewisses Risiko für eine Krankheit im Erwachsenenalter in sich trägt."
Vor Gentests bei Erwachsenen werden Aufklärung und Beratung festgeschrieben, damit ihre Durchführung freiwillig ist. "Auch das begrüßen wir", so der Lebenshilfe-Bundesvorsitzende. "Auf diese Weise wird dem besonderen Charakter genetischer Untersuchungen entsprochen. Und es werden nicht einwilligungsfähige Personen, zu denen auch Menschen mit geistiger Behinderung gehören, weitgehend vor unerlaubten Eingriffen geschützt."
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