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Bucerius Law School

Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht an der Bucerius Law School eröffnet

Hamburg (ots)

Die Bucerius Law School in Hamburg, Deutschlands
erste und einzige private Hochschule für Rechtswissenschaft, hat 
heute das "Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht" 
eröffnet. Die Leitung des Instituts übernimmt Professor Dr. Rüdiger 
Veil, Inhaber des Alfried Krupp-Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, 
Deutsches und Internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht an 
der Bucerius Law School.
International tätige Unternehmen sind in zunehmendem Maße auf die 
Finanzierung durch organisierte Märkte angewiesen und müssen sich mit
Grundsätzen ordnungsgemäßer Unternehmensleitung und -kontrolle 
auseinandersetzen. Die Globalität der Kapitalmärkte hat zur Folge, 
dass das Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht immer weiter 
vereinheitlicht werden.
Gesetzgeber und Gerichte sind daher verstärkt auf 
rechtsvergleichende Forschung angewiesen. Das Institut will diese 
leisten und die nationale sowie internationale wissenschaftliche 
Diskussion befruchten.
Veil: "Schwerpunkt der Forschungsarbeit werden Rechtsfelder sein, 
die von der internationalen Wirtschaftspraxis und von 
wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnissen beeinflusst werden. Wir 
wollen zu den Themen Corporate Governance und Corporate Finance 
sowohl Grundlagenforschung leisten als auch zu tagesaktuellen Fragen 
Stellung nehmen."
Gunther Bonz, Staatsrat der Behörde für Wirtschaft und Arbeit der 
Freien und Hansestadt Hamburg sagte zur Eröffnung: "Das Institut für 
Unternehmens- und Kapitalmarktrecht stärkt sichtbar Hamburgs Profil 
als Wissenschaftsstandort und bildet einen prononcierten Gegenpol zum
natürlichen Schwergewicht Frankfurt."
Regelmäßige Veranstaltungen begleiten die Arbeit des Instituts. 
Das "Hamburger Forum zum Unternehmens- und Kapitalmarktrecht" bietet 
eine Plattform, auf der Gesetzgebungsvorhaben und aktuelle Fragen der
Wirtschaftspraxis umfassend erörtert und kritisch hinterfragt werden.
Einmal im Jahr wird daneben das "Hamburger Symposium zum 
Unternehmens- und Kapitalmarktrecht" stattfinden. Dort sollen auch 
Ergebnisse rechtsvergleichender und interdisziplinärer Forschung 
diskutiert werden. Das Institut wird außerdem eine Schriftenreihe 
herausgeben. Doktoranden haben die Möglichkeit, am Institut zu 
promovieren.
Das Institut finanziert sich vorwiegend durch Drittmittel. Zu 
diesem Zweck wurde die "Stiftung Institut für Unternehmens- und 
Kapitalmarktrecht" gegründet. Initiator und Stiftungsvorstand ist der
Hamburger Unternehmensanwalt Dr. Christoph H. Seibt. An der Stiftung 
sind als Förderer maßgeblich beteiligt:
- die Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer,
   - die Anwaltssozietät Latham & Watkins LLP,
   - die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
   - die C.A.T. oil AG,
   - die Aon Jauch & Hübener GmbH,
   - die edel AG,
   - die D+S europe AG.
Mit dem neuen "Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht" 
befinden sich an der Bucerius Law School nunmehr zwei 
Forschungsinstitutionen. Das "Institut für Stiftungsrecht und das 
Recht der Non-Profit-Organisationen" besteht bereits seit 2001.
Website des Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht: 
www.iukr.de

Pressekontakt:

Klaus Weber
Bucerius Law School
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. (0 40) 3 07 06 - 127
E-Mail: klaus.weber@law-school.de

Original-Content von: Bucerius Law School, übermittelt durch news aktuell

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