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Filterpflicht oder Stilllegung von Feuerstätten: Nur emissionsträchtige Altgeräte sind betroffen

Frankfurt am Main (ots)

In den vergangenen Tagen wurde in den
Medien über eine angeblich drohende Zwangsstilllegung bzw. 
Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet. Durch die sehr 
verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich um 
eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handele.
Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. weist
darauf hin, dass die geplanten Regelungen für Feuerstätten erst noch 
Bundestag und Bundesrat passieren müssen. Nach dem derzeitigen 
Kenntnisstand sind moderate Übergangsfristen für emissionsträchtige 
Altgeräte geplant. Eine allgemeine Messpflicht durch den 
Schornsteinfeger ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich gilt für 
technisch veraltete Geräte, die den Nachweis der Einhaltung 
bestimmter Emissionsgrenzwerte für Feinstaub, Kohlendioxid und andere
Schadstoffe nicht erbringen können: Nachrüstung, Austausch oder 
Stilllegung mit Übergangsfristen in vier Stufen. Durch die klare 
Regelung der Übergangfristen erhält der Verbraucher 
Planungssicherheit und kann sich langfristig auf die durchzuführenden
Maßnahmen vorbereiten.
Erste Stufe betrifft 40 Jahre alte Geräte!
Die ersten Geräte, die von den geplanten Maßnahmen betroffen sein 
werden, sind Öfen, die vor dem 1. Januar 1975 einer so genannten 
Typenprüfung unterzogen wurden - und damit im Jahr 2015 bereits 40 
Jahre und älter sind. Weitere drei Stufen folgen. Die letzte Stufe, 
die nach derzeitiger Planung Ende 2024 in Kraft treten soll, umfasst 
alle Geräte, die ab 1995 bis zum in Kraft treten der Novelle geprüft 
wurden. Das Typenschild am Gerät gibt Auskunft über das Jahr der 
Prüfung. Ist das Typenschild nicht mehr vorhanden oder unvollständig,
kann man beim Hersteller der Feuerstätte nachfragen oder sich in der 
neu eingerichteten HKI Datenbank informieren.
Heute erhältliche Geräte erfüllen - unabhängig von der Preisklasse
- in der Regel die geplanten Grenzwerte der ersten Stufe und genießen
Bestandsschutz. Diesen Geräten droht weder Stilllegung noch Austausch
oder Filterzwang.
Online-Datenbank gibt Auskunft über den technischen Stand von 
Feuerstätten
Durch eine Optimierung der Verbrennungstechniken sind in den 
letzten Jahren bereits erhebliche Verminderungen der Emissionen von 
Feuerstätten für feste Brennstoffe erzielt worden. Damit 
Endverbraucher, Schornsteinfeger und Behörden das Einhalten der 
geplanten Emissionsgrenzwerte einzelner Feuerstätten und die sich 
daraus ergebenden Maßnahmen und Möglichkeiten abfragen können, bietet
der HKI-Verband ab 2008 eine entsprechende Online-Datenbank an.
Nicht der Preis, sondern die Technik entscheidet
Die Emissionen von Feinstaub oder anderen Schadstoffen sind nicht 
von dem Preis des Gerätes abhängig, sondern von der Gerätetechnik, 
die in den vergangenen Jahren beachtliche Fortschritte gemacht hat. 
Dies gilt sowohl in Bezug auf die Emissionen als auch hinsichtlich 
der Steigerung des Wirkungsgrades. Fabrikneue Kaminöfen, Heizkamine 
und Kachelöfen verursachen heute nur noch einen Bruchteil der 
Emissionen von Feuerstätten, die in den 1970er Jahren produziert 
worden sind. Alle auf dem deutschen Markt befindlichen Geräte werden 
von unabhängigen Feuerstätten-Prüfstellen einer ausführlichen 
technischen Untersuchung unterzogen, die auch das Emissionsverhalten 
dokumentiert.
Austausch von Altgeräten rechnet sich
Moderne Geräte verbrauchen aufgrund des höheren Wirkungsgrades 
weniger Brennstoff. Damit ist CO2-neutrales Heizen mit Holz auch 
unter den neuen Auflagen wirtschaftlich interessant und ökologisch 
sinnvoll. Der Austausch von veralteten Feuerstätten schont den 
Geldbeutel und hilft der Umwelt.
(Hinweis: Erweiterte Textfassung der Meldung vom 26. November 
2007)
Pressekontakt:
HKI Industrieverband
Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Frank Kienle
- Geschäftsführer -
Stresemannallee 19
D-60596 Frankfurt a. M.
Tel.: +49-69-25 62 68-13
Fax: +49-69-23 59 64
E-Mail:  kienle@hki-online.de
Internet: www.hki-online.de

Pressekontakt:

Dr. Volker Schulz
Berrenrather Straße 190
50937 Köln
Tel. (0221) 42 58 12
E-Mail: hki@dr-schulz-bc.de

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