Expedia hält an Best-Preis-Klausel fest
Der "Beste Preis" ist für den Portalbetreiber Teil einer fairen Partnerschaft - auch wenn das Bundeskartellamt derzeit deswegen ermittelt
Frankfurt am Main (ots)
Expedia, weltweit die zweitgrößte Online Travel Agency (OTA), hält trotz behördlicher Ermittlungen an der umstrittenen Best-Preis-Klausel fest. "Der beste Preis ist Teil unseres Business-Modells", sagt Jean-Philippe Monod de Froideville, Senior Director Government & Public Affairs bei Expedia, im Gespräch mit der AHGZ - Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung (dfv Mediengruppe).
Die aktuellen Ermittlungen des Bundeskartellamts halten Expedia nicht davon ab, die Best-Preis-Klausel weiter einzufordern. Grund: Die Hotels profitierten ohnehin schon vom Billboard-Effekt. Dies bedeutet, dass manche User sich Hotels zwar auf dem Online-Portal anschauen, dann aber doch direkt beim Hotel buchen. "Und wir haben ja auch hohe Investitionen in Technologie und Marketing", so Monod de Froideville weiter. Der Beste Preis sei damit nur Ausdruck einer fairen Partnerschaft.
Dennoch: Die sogenannte Best-Preis-Klausel steht europaweit auf der Kippe. Sie befindet sich in den Verträgen großer Buchungsportale und besagt, dass Hoteliers dem Portal immer den günstigsten Preis geben müssen, ihre Zimmer woanders also nicht günstiger verkaufen dürfen. HRS hat das Einfordern des Besten Preises bereits vom Bundeskartellamt untersagt bekommen. Derzeit laufen in Deutschland und anderen europäischen Ländern Kartellverfahren gegen Expedia und den Mitbewerber Booking.com.
Im Gegenzug will Expedia seinen Hotelpartnern auch einiges bieten. Zum Beispiel flexibel gestaltbare zielgruppenspezifische Kampagnen. Ganz neu ist zudem die Marke Meetingmarket.de, die sich auf die Vermittlung innerhalb des Mice-Geschäftes konzentriert. Die Hoteliers können dabei ihre Konditionen für Meetings, Kongresse und ähnliche Events eingeben, die Zimmerraten werden automatisch von den anderen Expedia-Portalen übernommen. Die Plattform soll in wenigen Wochen in eine Testphase starten.
Der vollständige Bericht erscheint in der AHGZ in der Ausgabe Nr. 23/2014 am 7. Juni 2014. Die Veröffentlichung ist mit Quellenangabe erlaubt.
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