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Gewisse Kosten für das Haustier erkennt das Finanzamt an

Regenstauf (ots)

Haustier-Boom in Deutschland. Im Corona-Jahr 2020 wurde ein Zuwachs von einer Million Haustieren registriert. Kein Wunder, die Zeichen standen pro Haustier. Durch Homeoffice, Kurzarbeit und Kontaktreduzierung fühlten sich viele einsam. Da kam die Gesellschaft eines tierischen Mitbewohners gerade recht. Er spendet Trost und reduziert nachweislich Stress. Mehr Zeit zu Hause und nur wenige Freizeitmöglichkeiten taten ihr übriges. Die neu gewonnene Zeit wurde in Haustiere investiert. Sie brachten Abwechslung, Beschäftigung und Zuneigung. Zudem war ein Hund eine Garantie, noch spät abends während der Ausgangssperre das Haus verlassen zu dürfen. Der Lockdown ist vorüber, doch der vierbeinige Freund bleibt. Die Lohnsteuerhilfe Bayern gibt Tipps, wie das Finanzamt an dessen Kosten beteiligt werden kann.

Soviel kosten Haustiere

Der beste Freund des Menschen kostet. Betrachtet auf die Lebenszeit kommt ein Hund auf 17.000 Euro, eine Katze auf 10.000 Euro und ein Hase auf 720 Euro. Den größten Teil davon muss der Besitzer selbst tragen. Denn die Anschaffung und Haltung eines Vierbeiners zählt zu den privaten Lebenshaltungskosten. Somit sind die Ausgaben für das tägliche Tierfutter, den Tierarzt und für Zubehör, wie Hundekörbchen, Kratzbaum oder Spielzeug steuerlich nicht begünstigt. Auch die mancherorts verpflichtende Hundesteuer gehört dazu.

Dennoch bietet das Einkommensteuergesetz im Rahmen von Handwerkerleistungen, Sonderausgaben und haushaltsnahen Dienstleistungen für jeden Tierbesitzer Möglichkeiten, einen Teil der privaten Ausgaben für das Haustier in die Steuererklärung einzutragen.

Diese Kosten sind konkret absetzbar

Wer sich z.B. in seinem Garten extra einen Teich für Goldfische und Co. vom Fachmann anlegen lässt, kann zwar nicht die Materialkosten, jedoch den Arbeitslohn, die Maschinenkosten und die Anfahrtskosten zu 20 Prozent, bis maximal 1.200 Euro, direkt von der Steuerschuld abziehen lassen. Auch das Anbringen des Katzenschutzgitters am Balkon oder die Katzenklappe an der Haustüre vom Schreiner lassen sich als Handwerkerkosten geltend machen.

Schnell ist es passiert, dass der ungestüme Bello eine alte Dame umreißt und diese dabei verletzt wird. Auch Kitty läuft gerne über Nachbars neuen Wagen und hinterlässt Spuren am Lack. Solche Schäden deckt entweder die Haftpflichtversicherung des Besitzers oder eine separate Tierhaftpflichtversicherung ab. Den tierischen Anteil an der normalen Haftplicht oder die Prämienzahlung der Tierhaftpflicht sind als Sonderausgaben in der Steuererklärung einzutragen. Sie werden im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt.

Kommt der mobile Hundefriseur zu Bello ins Haus, können die Kosten fürs Waschen, Schneiden und Legen als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden. Das gilt prinzipiell für alle Leistungen von Dritten, die im Haushalt des Tieres erbracht werden. Fährt die Familie von Kitty in Urlaub und kommt täglich jemand zum Füttern und Katzenklo reinigen, gibt es für die Urlaubsbetreuung einen Steuerbonus von 20 Prozent bis maximal 4.000 Euro. Materialkosten wie das Katzenfutter oder die Katzenstreu sind hier ebenfalls ausgenommen. Nur Anfahrt und Arbeitszeit können geltend gemacht werden. Aber auch der engagierte Hundesitter, der Bello täglich zum Gassigehen von zu Hause abholt und wieder zurückbringt, zählt seit 2007 zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Wenn Bello (noch) nicht richtig gehorcht und einen Hundetrainer benötigt, sind die Erziehungsmaßnahmen, solange sie im Haushalt oder Garten des Besitzers stattfinden, ebenfalls abziehbar.

Damit das Finanzamt die Ausgaben für die vierbeinigen Lieblinge akzeptiert, sind unbare Bezahlung und Rechnungen notwendig. Da nur Gewerbetreibende berechtigt sind, Rechnungen zu erstellen, muss der Dienstleister, z.B. fürs Hundesitting, sein Business angemeldet haben. Schaut die liebe Nachbarin regelmäßig vorbei und übernimmt die Urlaubsbetreuung von Kitty, werden die Ausgleichzahlungen für ihre Dienste, selbst bei Überweisung, leider nicht anerkannt.

www.lohi.de/steuertipps

Pressekontakt:

Kontakt für Rückfragen:
Nicole Janisch, Pressereferentin
Tel: 09402 503147 / E-Mail: presse@lohi.de
Werner-von-Siemens-Str. 5, 93128 Regenstauf
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