"Wir müssen die weltanschauliche Schieflage in unserem Rechtssystem beheben!"
Das Institut für Weltanschauungsrecht setzt sich für die Neutralität des Staates ein
Oberwesel (ots)
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1965 festgestellt, dass das Grundgesetz den Staat als "Heimstatt aller Staatsbürger" zu "weltanschaulich-religiöser Neutralität" verpflichtet. In der Praxis wird dieses Rechtsprinzip jedoch häufig verletzt. Das "Institut für Weltanschauungsrecht" (ifw) will diesem Missstand entgegenwirken.
Mit der heute erfolgten Freischaltung seiner Website hat das "Institut für Weltanschauungsrecht" (ifw) seine Arbeit offiziell aufgenommen. Ziel des Instituts ist die Stärkung des im Grundgesetz verankerten Rechts auf "Weltanschauungsfreiheit". Dieses umfasst, wie das ifw in seinem Leitbild darlegt, "nicht nur das Recht, sich zu einer religiösen oder nichtreligiösen Weltanschauung zu bekennen, sondern auch die Freiheit, das eigene Leben nach diesen weltanschaulichen Überzeugungen zu gestalten, sofern dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden". Laut ifw "wird diese fundamentale Freiheit der Bürgerinnen und Bürger auf vielen Rechtsgebieten in illegitimer Weise beschnitten - und zwar von der Wiege bis zur Bahre, ja sogar darüber hinaus, nämlich vom Embryonenschutz bis zur Bestattungspflicht". Viele Rechtsnormen und staatliche Einrichtungen seien trotz der entsprechenden Verpflichtung der Verfassung nicht "weltanschaulich neutral" gehalten, sondern beruhten auf religiösen Glaubensvorstellungen, die in der Bevölkerungsmehrheit keinen Rückhalt mehr fänden.
Ein markantes Beispiel für die "weltanschauliche Schieflage im Staat" sei das "paternalistische Sterbehilfeverhinderungsgesetz", das 2015 vom Deutschen Bundestag "gegen den Willen von achtzig Prozent der Bürgerinnen und Bürger sowie gegen das Votum der deutschen Strafrechtslehrer auf den Weg gebracht wurde", sagt der Philosoph und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) Michael Schmidt-Salomon, der an der Gründung des ifw aktiv beteiligt war. Dank der Hilfe christlich-konservativer Politiker sei es den Kirchen mit § 217 StGB gelungen, "de jure einen Teil der Deutungshoheit über den Sterbeprozess wiederzugewinnen, den sie de facto längst verloren hatten": "Sie instrumentalisierten das Parlament, um der Bevölkerung eine religiös begründete Verhaltensnorm aufzuzwingen, die nur noch von einer Minderheit akzeptiert wird."
Dabei sei das "Sterbehilfeverhinderungsgesetz" nur ein Beispiel unter vielen: "Tatsächlich gibt es viele Gesetze und Verordnungen im Straf- und Steuerrecht, im Medien-, Medizin- und Arbeitsrecht, in den Landesverfassungen, Feiertagsgesetzen und Schulordnungen, die gegen das Gebot der weltanschaulichen Neutralität verstoßen." Dieser Zustand sei nicht länger hinnehmbar, meint Schmidt-Salomon: "Wir müssen die weltanschauliche Schieflage in unserem Rechtssystem beheben! Denn nur ein weltanschaulich neutraler Staat kann allen Bürgerinnen und Bürgern Weltanschauungsfreiheit garantieren."
Diese Überzeugung teilt die Verwaltungsjuristin Jacqueline Neumann, die im ifw-Direktorium die wissenschaftliche Koordinierung übernommen hat. Neumann erläutert, wie es zur Institutsgründung kam: "Um der wachsenden Zahl von juristischen Anfragen gerecht zu werden, wurde innerhalb der gbs bereits vor Jahren eine juristische Task Force aus erfahrenen Rechtsanwälten und Rechtsexperten gebildet. Derzeit begleiten wir ein Dutzend Verfahren sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene. Hieraus entwickelte sich die Idee, die verschiedenen juristischen und rechtspolitischen Aktivitäten auf dem Gebiet des Weltanschauungsrechts in einem eigenen Institut zu bündeln. Letztlich wollen wir mithilfe des ifw dazu beitragen, dass das Verfassungsprinzip der weltanschaulichen Neutralität des Staates endlich die Bedeutung erhält, die ihm gebührt."
Das ifw-Direktorium kann auf prominente Unterstützung zurückgreifen: So finden sich im Beirat gleich mehrere Juraprofessoren, u.a. Reinhard Merkel, der auch Mitglied des Deutschen Ethikrates ist, die ehemalige SPD-Spitzenpolitikerin Ingrid Matthäus-Maier, der Staatsminister a.D. im Bundeskanzleramt Rolf Schwanitz und der langjährige HU-Vorsitzende und Mitherausgeber des jährlichen "Grundrechte-Reports" Till Müller-Heidelberg.
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Pressekontakt:
Dr. Jacqueline Neumann (ifw): info(AT)weltanschauungsrecht.de
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