"Ein erster Schritt in die richtige Richtung"
Kampagne "Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz" begrüßt EuGH-Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht
Köln (ots)
Seit 2012 kämpft die Kampagne "Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz" (GerDiA) gegen das kirchliche Arbeitsrecht, das gegen fundamentale Grundrechte verstößt. Die Sprecherin der Kampagne, Ingrid Matthäus-Maier, begrüßt daher das heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefällte Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht in Deutschland.
"Das Urteil des EuGH ist ein erster Schritt in die richtige Richtung und wird hoffentlich dazu führen, dass das kirchliche Arbeitsrecht endlich aufgebrochen wird", sagt die Juristin und ehemalige SPD-Spitzenpolitikerin Matthäus-Maier. Seit Jahren unterstützen die Initiatoren der GerDiA-Kampagne, der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) sowie die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), Klagen von Opfern des kirchlichen Arbeitsrechts und fordern dessen Abschaffung, da es Kirchen und kirchennahen Betrieben die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Weltanschauung, sexuellen Orientierung oder persönlichen Lebensentscheidungen erlaubt.
"Die beiden Kirchen haben in den vergangenen Jahren ihre Arbeitsrichtlinien zwar minimal verändert, aber bei Weitem nicht ausreichend", erläutert Matthäus-Maier. "Auch hängt es oft von der persönlichen Haltung des Leiters einer Diakonie- oder Caritas-Einrichtung ab, ob jemand eingestellt oder gekündigt wird, wenn er gegen die kirchlichen Arbeitsrichtlinien verstößt."
Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs setzt der arbeitsrechtlichen Diskriminierung durch kirchliche und kirchennahe Arbeitgeber nun enge Grenzen. Während die Kirchen in Deutschland sich bisher auf ihr gesetzlich verankertes Selbstbestimmungsrecht beriefen und auf dieser Grundlage von allen Mitarbeitern die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft als Anstellungsvoraussetzung forderten, stellte der EuGH klar, dass die Rechtmäßigkeit diese Forderung von der Nähe der jeweiligen Tätigkeiten zum Verkündigungsauftrag der kirchlichen Organisation abhänge.
Ingrid Matthäus-Maier fordert die Kirchen auf, nun selbst ihre Arbeitsrichtlinien zu ändern. "Es kann doch nicht sein, dass Betroffene durch alle Instanzen gehen müssen, um dann erst beim EuGH Recht zu bekommen", sagt sie. Matthäus-Maier ist jedoch zuversichtlich, dass sich spätestens durch die massive Abnahme der Kirchenmitgliedszahlen in naher Zukunft etwas ändern wird. "Wir haben derzeit bereits mehr als 35% Konfessionsfreie in der Bevölkerung - Tendenz steigend. Spätestens wenn die kirchlichen Arbeitgeber sehen, dass sie ihre Arbeitsplätze nicht besetzen können, wird bei ihnen wohl Vernunft einkehren."
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