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Bundesnotarkammer Berlin

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvL 10/02) zur Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Immobilien und Unternehmen steckt Rahmen ab

Berlin (ots)

Das Bundesverfassungsgericht hat soeben die
Entscheidung zur erbschaft- und schenkungsteuerlichen Behandlung von 
Immobilien und Unternehmen bekannt gegeben. Es geht um die Frage, wie
Immobilien und Unternehmen - genauer "Betriebsvermögen" -  zu 
bewerten sind. Der Bundesfinanzhof hatte im Jahre 2002 eine 
Ungleichbehandlung zwischen Geld bzw. Wertpapieren und 
Betriebsvermögen bzw. Immobilien gerügt. Geld und Wertpapiere würden 
mit ihrem Verkehrswert herangezogen, Immobilien und Betriebsvermögen 
hingegen mit einem deutlich niedrigeren Wert. Auf die Vorlage des 
Bundesfinanzhofes hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass 
jedenfalls eine unterschiedliche Bewertung der Vermögensgegenstände 
nicht gerechtfertigt sei. Offen blieb aber die Frage, ob der 
Gesetzgeber bei Vorliegen wichtiger Gemeinwohlgründe gleichwohl 
bestimmte Vermögensgegenstände bei der Erbschaft- und 
Schenkungsteuer, etwa durch eine ausdrückliche Verschonungsnorm, 
privilegieren darf. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber 
aufgefordert, einen verfassungsgemäßen Zustand bis Ende 2008 
herzustellen.
"Das Bundesverfassungsgericht hat den Rahmen abgesteckt. Die 
konkrete Ausgestaltung bleibt dem Gesetzgeber überlassen", sagt Dr. 
Tilman Götte, Präsident der Bundesnotarkammer. "Wer Sicherheit über 
die steuerliche Belastung seiner Vermögensübertragung haben will, der
sollte bis zu einer Entscheidung des Gesetzgebers handeln. Inwieweit 
der Gesetzgeber eine Privilegierung von Immobilien und 
Betriebsvermögen vorsieht, ist offen."
Die Übertragung des Vermögens auf die nächste Generation kann auf 
testamentarischem Wege, aber auch durch eine Schenkung zu Lebzeiten 
geschehen. Welcher Weg gewählt wird, hängt maßgeblich vom Einzelfall 
ab. Notare ermitteln die individuellen Wünsche ihrer Klienten, 
schlagen die geeigneten Lösungen vor und beurkunden die 
entsprechenden Verfügungen. Die tägliche Praxis der Notare zeigt 
allerdings, dass die Entscheidung über den richtigen Weg nie 
ausschließlich von der Steuer abhängig gemacht werden sollte. Eine 
Gestaltung muss vielmehr den individuellen Bedürfnissen entsprechen. 
Wenn im Ergebnis noch Steuern gespart werden, ist dies umso besser.
Die Bundesnotarkammer ist die Dachorganisation aller Notarkammern 
in den Ländern. Sie erarbeitet in allen für die Notare relevanten 
Fragen gemeinsame Positionen, entwickelt neue Konzepte und vertritt 
die Notare insbesondere gegenüber politischen und wirtschaftlichen 
Institutionen. Auf diese Weise betreut sie die Belange von ca. 9.000 
Notaren in ganz Deutschland.
Ansprechpartner:
Dr. Dirk Harders, Pressesprecher 
Bundesnotarkammer 
Mohrenstraße 34 
10117 Berlin 
Tel. (030) 38 38 66 - 0 
Fax (030) 38 38 66 - 66 
www.bnotk.de

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