Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvL 10/02) zur Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Immobilien und Unternehmen steckt Rahmen ab
Berlin (ots)
Das Bundesverfassungsgericht hat soeben die Entscheidung zur erbschaft- und schenkungsteuerlichen Behandlung von Immobilien und Unternehmen bekannt gegeben. Es geht um die Frage, wie Immobilien und Unternehmen - genauer "Betriebsvermögen" - zu bewerten sind. Der Bundesfinanzhof hatte im Jahre 2002 eine Ungleichbehandlung zwischen Geld bzw. Wertpapieren und Betriebsvermögen bzw. Immobilien gerügt. Geld und Wertpapiere würden mit ihrem Verkehrswert herangezogen, Immobilien und Betriebsvermögen hingegen mit einem deutlich niedrigeren Wert. Auf die Vorlage des Bundesfinanzhofes hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass jedenfalls eine unterschiedliche Bewertung der Vermögensgegenstände nicht gerechtfertigt sei. Offen blieb aber die Frage, ob der Gesetzgeber bei Vorliegen wichtiger Gemeinwohlgründe gleichwohl bestimmte Vermögensgegenstände bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, etwa durch eine ausdrückliche Verschonungsnorm, privilegieren darf. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, einen verfassungsgemäßen Zustand bis Ende 2008 herzustellen.
"Das Bundesverfassungsgericht hat den Rahmen abgesteckt. Die konkrete Ausgestaltung bleibt dem Gesetzgeber überlassen", sagt Dr. Tilman Götte, Präsident der Bundesnotarkammer. "Wer Sicherheit über die steuerliche Belastung seiner Vermögensübertragung haben will, der sollte bis zu einer Entscheidung des Gesetzgebers handeln. Inwieweit der Gesetzgeber eine Privilegierung von Immobilien und Betriebsvermögen vorsieht, ist offen."
Die Übertragung des Vermögens auf die nächste Generation kann auf testamentarischem Wege, aber auch durch eine Schenkung zu Lebzeiten geschehen. Welcher Weg gewählt wird, hängt maßgeblich vom Einzelfall ab. Notare ermitteln die individuellen Wünsche ihrer Klienten, schlagen die geeigneten Lösungen vor und beurkunden die entsprechenden Verfügungen. Die tägliche Praxis der Notare zeigt allerdings, dass die Entscheidung über den richtigen Weg nie ausschließlich von der Steuer abhängig gemacht werden sollte. Eine Gestaltung muss vielmehr den individuellen Bedürfnissen entsprechen. Wenn im Ergebnis noch Steuern gespart werden, ist dies umso besser.
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