Liquidation des Degi Europa - Hahn Rechtsanwälte sehen gute Chancen auf Schadensersatz
Hamburg (ots)
Die schlechten Botschaften bei den offenen Immobilienfonds reißen nicht ab: Am Freitag, 22. Oktober, wurde bekannt gegeben, dass der zweite bundesdeutsche offene Immobilienfonds, der Degi Europa, abgewickelt wird. Betroffen sind rund 90.000 Anleger, die rund 1,3 Milliarden Euro investiert haben. Der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft empfiehlt betroffenen Anlegern "Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank und vorsorglich auch gegen die Kapitalanlagegesellschaft prüfen zu lassen." Grundlage dafür seien eine mögliche Falschberatung und eventuell fehlerhafte Angaben im Prospekt. "Die betroffenen Anleger müssen allerdings gegebenenfalls jetzt schnell handeln", sagt Hahn, "denn Schadensersatzansprüche verjähren bei fahrlässiger Pflichtverletzung spätestens drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile." Dabei sei es unerheblich, ob die Anteile gehalten oder jetzt über den Zweitmarkt verkauft würden, denn dann "kann immer noch der Differenzbetrag gegenüber der Bank geltend gemacht werden."
Beim Degi Europa ist der Handel von Anteilen seit Oktober 2008 ausgesetzt. Er hätte am 1. November 2010 wieder aufgenommen werden müssen. Jetzt hat die Fondsgeschäftsführung entschieden, den Fonds abzuwickeln. Mit der Liquiditätsquote von über 30 Prozent sei nicht gewährleistet, dass alle rückgabewilligen Anleger bei Wiedereröffnung des Degi Europa ihre Anteile zurückgeben könnten. Der Fonds weist per Ende September 2010 eine negative Wertentwicklung von 23,7 Prozent auf.
"Es ist zu befürchten, dass die Abwicklung der ersten beiden bundesdeutschen offenen Immobilienfonds - des KanAm US-Grundinvest und des Degi Europa - negative Auswirkungen auf den Morgan Stanley P2 Value hat, der zum 1. November 2010 wiedereröffnen soll", meint Hahn, der bereits zahlreiche Anleger von verschiedenen offenen Immobilienfonds vertritt.
Insgesamt haben rund drei Millionen Bundesbürger etwa 88 Milliarden Euro in offene Immobilienfonds investiert. Mehr als 800.000 Anleger haben derzeit keinen Zugriff auf ihre Anlagen in Höhe von rund 25 Milliarden Euro, weil die Fonds geschlossen sind beziehungsweise bereits abgewickelt werden.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.
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