Alle Storys
Folgen
Keine Story von Hahn Rechtsanwälte PartG mbB mehr verpassen.

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

Hahn Rechtsanwälte reicht Klage gegen UniCredit AG wegen fehlerhafter Beratung bei ALCAS-Medienfonds ein

Bremen (ots)

Zahlreiche Anleger von Medienfonds mit Schuldübernahmeverträgen haben bereits unliebsame Post vom Finanzamt erhalten. Darin fordert die Behörde Steuernachzahlungen von den Anlegern. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) hat jetzt für einen Mandanten aus Bayern, der bereits im Mai entsprechende Steuerbescheide erhalten hatte, Klage gegen die UniCredit AG beim Landgericht München eingereicht. Mit der Klage nimmt der Kläger die UniCredit AG wegen Falschberatung auf Schadensersatz, etwa Freistellung von den Steuernachforderungen, in Anspruch.

Der Anleger hatte sich im Jahre 1999 nach Beratung der damaligen HypoVereinsbank AG an dem von der ALCAS GmbH initiierten Medienfonds MFP Munich Film Partners GmbH & Co. MI 2 Productions KG mit 100.000 DM beteiligt. Bei diesem Fonds hat die zum Konzern der UniCredit AG gehörende Vereins- und Westbank AG die Schuld des Lizenznehmers, der Paramount Pictures International, gegenüber der Fondsgesellschaft übernommen. Die UniCredit AG ist über die ALCAS GmbH beziehungsweise KGAL zudem mittelbare Mit-Initiatorin. Auch bei diesem Fonds vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass der Barwert der schuldübernommenen Zahlungen als Ertrag zu behandeln ist.

Nach Auffassung von Fachanwältin Dr. Petra Brockmann aus der Kanzlei hrp hätte die Bank damals auf das steuerliche Risiko durch die Schuldübernahmeverträge hinweisen müssen: "Nach unserer Einschätzung sind auch die Emissionsprospekte unter anderem deshalb unzureichend, weil nicht auf das mit der Schuldübernahme einhergehende steuerliche Risiko hingewiesen wird." Da die steuerliche Problematik von der Fondsverwaltung 2007 kommuniziert wurde, empfiehlt Brockmann, "mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und wenn nötig verjährungshemmende Maßnahmen zum Jahresende einzuleiten."

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) ist laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2010/2011, eine der empfohlenen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz. Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit über 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Partner von hrp, Rechtsanwalt Peter Hahn und Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten und sind beide Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. hrp hat Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart. Die Kanzlei vertritt ausschließlich private und institutionelle Kapitalanleger.

Kanzleikontakt:

Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail:
petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
Weitere Storys: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB