"Wette auf den Tod" geht nicht auf - Verjährung beachten
Hahn Rechtsanwälte bietet Info-Tage zu Lebensversicherungsfonds mit US-amerikanischen Policen an
Stuttgart (ots)
Jüngst hat der DS-Rendite-Fonds Nr. 101 GmbH & Co. Life Value I KG vom Emissionshaus Dr. Peters eine Kapitalerhöhung beschlossen. Hintergrund ist auch bei diesem Zweitmarktpolicenfonds, dass nicht ausreichend Liquidität vorhanden ist, um die laufenden Versicherungsprämien zahlen zu können. Die Versicherungssummen werden nicht wie prognostiziert fällig. Die "Wette auf den Tod" geht damit nicht auf. Bei einem weiteren Fonds mit US-amerikanischen Policen, der Life Bond Fonds 1 GmbH & Co. KG, wird aktuell von der Geschäftsführung sogar der Verkauf des Policenportfolios und die Liquidation der Fondsgesellschaft zum 31.12.2013 empfohlen. "Bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen sollten Anleger dringend insbesondere die 10-Jahres-Verjährungshöchstfrist beachten, die mit der Anspruchsentstehung zu laufen beginnt und nach 10 Jahren taggenau endet", empfiehlt Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte. Den meisten Anlegern sei diese 10-Jahres-Höchstfrist nicht bekannt. Als Datum, an dem die Frist zu laufen beginnt, sollte vorsorglich der Zeichnungstag notiert werden. Wer also beispielweise eine Beteiligung am 28. August 2002 gezeichnet hat, sollte die Frist am 28. August 2012 beachten. "Ähnlich wie der Dr. Peters-Fonds Life Value I kranken die uns bekannten Fonds", so Dr. Brockmann weiter, "durchgängig an zu optimistischen Sterbeannahmen. Hierbei handelt es sich um konzeptionelle Fehler, da veraltete und untaugliche Sterbetafeln verwandt worden sind." Mit welchen Ergebnissen die Anleger im Hinblick auf ihr eingezahltes Kapital rechnen können, ist vielfach ungewiss.
Hahn Rechtsanwälte bietet daher im April 2012 zahlreiche kostenfreie Informationstage in verschiedenen Städten an (Bremen, Hamburg, Stuttgart, Köln, München). Anmeldungen können unter www.hahn-rechtsanwaelte.de vorgenommen werden.
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Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren aus-schließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.
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