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Droht P&R Anlegern am Ende die Privatinsolvenz?

Bremen (ots)

P&R Anleger beschäftigt nicht nur die Pleite dreier Gesellschaften der Unternehmensgruppe. Müssen sie am Ende mit ihrem Privatvermögen haften? Schließlich sind Kunden mit ihrem Investment Eigentümer der Container geworden - mit Rechten und Pflichten. Den schlimmsten Fall für Anleger fasst das Verkaufsprospekt zum Angebot Nr. 5005 der P&R Transport-Container GmbH (Fassung 08.01.2018) auf S. 35 zusammen: "Das maximale Risiko des Anlegers besteht über den Totalverlust der Vermögensanlage hinaus in der Gefährdung des sonstigen Vermögens des Anlegers bis hin zu dessen Privatinsolvenz."

Diese Gefahr besteht unter anderem dann, wenn der vereinbarte Rückkauf der Container an die P&R Transport-Container GmbH nach Ende der Vertragslaufzeit platzt. Dann blieben die Kunden Eigentümer und müssten mit ihrem sonstigen Vermögen für Wartung, Pflege und Bewirtschaftungskosten der Container aufkommen.

Darüber hinaus haften Anleger etwa für nicht bezahlte Stand- und Hafengebühren, wenn "andere hierzu verpflichtete Personen nicht in der Lage sind, die Gebühren zu begleichen." Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Lars Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte erklärt: "Als solche Personen kommen insbesondere die Leasinggesellschaften in Betracht, die die Container von der P&R Equipment & Finance Corp. gemietet haben."

Die P&R Equipment & Finance Corp. mit Sitz in der Schweiz beschafft auf Grundlage eines Rahmenvertrages für die Emittentin P&R Transport-Container GmbH die Standardcontainer und nimmt diese bei einem Rückkauf zurück. Gleichzeitig koordiniert dieses Unternehmen die Mietverträge mit Container-Leasinggesellschaften.

Kommt es - wie nun geschehen - zu Störungen dieses Geflechts, droht P&R-Kunden also theoretisch eine persönliche Haftung als Eigentümer der Container. Dabei könnten allein die möglichen Standgebühren Anleger binnen kurzer Zeit empfindliche Summen kosten. "Die Gebühren sind je nach Region unterschiedlich hoch. Durchschnittlich können sie etwa 35 Euro pro Tag und Container betragen", beziffert Lars Murken-Flato. Bei einem Kaufpreis von 2720 Euro pro Container wäre das investierte Kapital in rund elf Wochen verloren, schnell würden Kunden erheblich draufzahlen. Abgesehen davon dürfte es für Anleger unmöglich sein, sich allein um einen Verkauf oder die weitere Vermarktung ihres Containers zu kümmern.

Tatsache ist: Weder die P&R Transport Container GmbH noch die Schweizer P&R Equipment & Finance Corp. haben bislang einen Insolvenzantrag gestellt. Wie eng die P&R Unternehmen aber wirtschaftlich verbunden sind, macht die Veröffentlichung der P&R Transport Container GmbH bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 21. März deutlich. Das Unternehmen informiert über drohende Zahlungs- und Rückkaufausfälle gegenüber ihren Anlegern. Dazu könne es kommen, weil die Zahlungen an Kunden von Forderungen abhingen, die das Unternehmen gegenüber den drei insolventen Teilen der P&R-Gruppe habe.

Kunden sollten also in jedem Fall schnell handeln und sich fachanwaltlich beraten lassen. HAHN Rechtsanwälte bietet allen Anlegern der P&R Gruppe eine kostenlose Erstberatung an. Geschädigte können sich an Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Lars Murken-Flato wenden.

Mehr Hintergrundinformationen zum Thema: https://hahn-rechtsanwaelte.de/pr-container-investments

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB handelt es sich um eine der bundesweit führenden Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungs- und Verbraucherrecht. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 30 Jahren, Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann und assoziierter Partner Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte tätig, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: lars.murken@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell

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