Anwalt Hahn: "90% der Autokreditverträge sind noch widerrufbar"
Hamburg (ots)
"Verbraucher können ihren Autokreditvertrag bei fehlerhafter Information über ihr Widerrufsrecht noch heute widerrufen. Das gilt auch für Verträge, zwischen dem 02. November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden", sagt der Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. "Von anderen Rechtsanwälten hört man fast immer, dass nur neuere Autokreditverträge, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, heute noch widerrufbar seien. Das stimmt jedoch nicht, weil sich die gesetzliche Beschränkung der Widerrufbarkeit von Darlehensverträgen, die vor dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden und die seit dem 22. Juni 2016 gilt, nach dem Wohnimmobilienkreditgesetz ausdrücklich nur auf Immobiliardarlehen bezieht. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.02.2018 - XI ZR 160/17 -. Der Bundesgerichtshof stellt heraus, dass ein Fernabsatzgeschäft nur dann nicht gegeben sei, wenn ein etwaiger Darlehensvermittler vom Kreditinstitut bevollmächtigt war. "Die vermittelnden Autohäuser und Autohändler sind im Regelfall nicht von den Autobanken bevollmächtigt worden", weiß Hahn. Die Widerrufsbelehrungen der großen Autobanken berücksichtigten diesen Umstand nicht. "Gemessen an dem aktuellen Urteil sind die Widerrufsbelehrungen der älteren Autokreditverträge, die zwischen dem 02. November 2002 und dem 10. Juni 2010 als Fernabsatzgeschäft geschlossen wurden, in über 95 % der Fälle fehlerhaft", verrät Hahn.
"Das ist für die Betroffenen eine echte Sensation", meint Hahn. Denn der Widerruf des Darlehensvertrags wegen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung hat nicht nur die vollständige Rückabwicklung des Darlehensvertrags, sondern auch die Rückgängigmachung des Kaufvertrags über das Fahrzeug zur Folge. In die Zeit vor dem 11.06.2010 fallen sehr viele finanzierte Käufe von Euro-4-Dieselfahrzeugen, die am stärksten vom Dieselskandal betroffen sind. Die Besitzer von Euro-4-Dieselfahrzeugen haben nach unserer Bewertung eher selten kaufrechtliche oder sonstige Schadensersatzansprüche beispielsweise gegen die Volkswagen AG. Dennoch haben die Besitzer solcher Fahrzeuge aufgrund des Dieselskandals erhebliche Wertverluste erlitten. "Über den Widerruf des Finanzierungsvertrags können nunmehr insbesondere die Besitzer von Euro-4-Dieselfahrzeugen zurückschlagen", rät Hahn. "Sehr wahrscheinlich hatte der Bundesgerichtshof nicht zuletzt die Besitzer von Euro-4-Dieselfahrzeugen im Blick."
"Aber auch bei neueren Autokreditverträgen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, hat unsere Kanzlei in mehr 85 % aller überprüften Fälle eindeutige Fehler feststellen können. Bei Betrachtung aller Autokreditverträge kommen wir daher auf eine Fehlerquote von etwa 90 %. Bei Autokreditverträgen schließlich, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, muss sich der Verbraucher wegen einer Gesetzesänderung nach unserer Auffassung sogar keine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer und den Wertverlust des Autos anrechnen lassen", meint Anwalt Hahn weiter. "Die Folge eines wirksamen Widerrufs ist dann, dass ein Autobesitzer sein mehrere Jahre altes Fahrzeug faktisch kostenfrei gefahren ist".
"Ob ein Widerruf eines Autokredits erfolgreich durchgesetzt werden kann, muss für jeden Einzelfall geprüft werden", sagt Hahn. Bei Autokrediten ist laut Hahn eine noch größere Klagewelle als bei Immobiliendarlehen zu erwarten. HAHN Rechtsanwälte vertritt beim Abgasskandal mehr als 500 Betroffene und verklagt bereits diverse Autokreditbanken vor bundesdeutschen Gerichten. Laut Hahn liegen bereits positive Urteile von fünf bundesdeutschen Landgerichten vor. Durch den Widerruf eines Autokredits können aber auch Besitzer von Benzinern ihr Fahrzeug kostengünstig zurückgeben. HAHN Rechtsanwälte bietet allen betroffenen Verbrauchern mit einem Autokredit einen kostenfreien Erstcheck an. Weitere Informationen können Sie unter https://hahn-rechtsanwaelte.de/autokredit-widerrufen erhalten.
Zum Kanzleiprofil:
Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und Versicherungsrecht tätige Kanzlei, die die Anleger- und Verbraucherseite vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 30 Jahren, seine Partner, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann und der assoziierte Partner Lars Murken-Flato sind seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell