Alle Storys
Folgen
Keine Story von Hahn Rechtsanwälte PartG mbB mehr verpassen.

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

LBBW muss Bereitstellungszinsen von 48.925,00 Euro zurückzahlen

Stuttgart/Hamburg (ots)

Das Landgericht Stuttgart hat Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) mit Urteil vom 12. April 2018 - 12 O 335/17 - zur Rückzahlung von Bereitstellungszinsen in Höhe von 48.925,00 Euro verurteilt. Der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger schloss im Februar 2007 einen Immobiliendarlehensvertrag über 170.000,00 Euro mit der LBBW. Im Darlehensvertrag wurde vereinbart, dass der Kläger für den Fall der Nichtabnahme des Darlehens einen Bereitstellungszins von 3 Prozent zu zahlen hatte. Die LBBW zog deshalb bis ins Jahr 2017 die vertraglich vereinbarten Bereitstellungszinsen in Höhe von insgesamt 48.925,00 Euro vom Konto des Klägers ein. Mitte 2016 fand der Kläger heraus, dass die Vertragsunterlagen der LBBW eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthielt. Da die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts aus diesem Grund noch nicht in Lauf gesetzt worden war, erklärte der Kläger den Widerruf unter Berufung auf die Fehler im Vertrag. Jetzt verurteilte das Landgericht Stuttgart die LBBW zur kompletten Rückzahlung der 48.925,00 Euro an Bereitstellungszinsen.

Auf den Widerruf reagierte die LBBW mit einer sogenannten negativen Feststellungsklage beim Landgericht Frankfurt am Main. Die Bank wollte bei dem für den Kläger zuständigen Gericht feststellen lassen, dass der Widerruf unwirksam war. Bereits diesen Rechtsstreit hatte die LBBW verloren (vgl. Landgericht Frankfurt/M., Urteil vom 27.04.2017 - 2-05 O 231/16 -). Daher hatte das Landgericht Stuttgart nur noch zu klären, ob der Kläger die eingezogenen Bereitstellungszinsen als Rechtsfolge des erklärten Widerrufs zurückfordern konnte. Im Falle des Widerrufs und der damit verbundenen Rückabwicklung hat der Darlehensnehmer zwar grundsätzlich gemäß § 346 Abs. 2 BGB Wertersatz zu leisten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Oberlandesgerichte Stuttgart und Hamm gilt dies aber nur hinsichtlich der tatsächlich überlassenen Teile der Darlehensvaluta. Da es jedoch nicht einmal teilweise zu einer Überlassung der Darlehensvaluta gekommen ist, muss der Kläger laut Landgericht Stuttgart auch keinen Wertersatz leisten. In der Folge verurteilte das Landgericht Stuttgart die LBBW jetzt zur kompletten Rückzahlung der 48.925,00 Euro an Bereitstellungszinsen.

"Für die Landesbank Baden-Württemberg sind die beiden Klagverfahren gegen ihren Bankkunden dumm gelaufen", kommentiert der Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte etwas scherzhaft die von seiner Kanzlei geführten Verfahren beim Landgericht Frankfurt/M. und beim Landgericht Stuttgart. "Und - so ein altes deutsches Sprichwort - Übermut tut selten gut", ergänzt Hahn.

HAHN Rechtsanwälte bietet allen Verbrauchern eine kostenfreie Erstbewertung über die Widerrufsbarkeit ihres Immobiliendarlehensvertrages an. Die Kanzlei vertritt beim Darlehenswiderruf bundesweit Tausende von Darlehensnehmern. "Allein im Jahr 2017 haben wir in vergleichbaren Widerrufsfällen bundesweit mehr als 20 positive Urteile für unsere Mandanten erstritten", teilt Hahn abschließend mit. "So erfolgreich ist derzeit keine andere Kanzlei auf diesem Gebiet". Weitere Informationen finden Sie unter https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerruf-von-darlehen.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
Weitere Storys: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
  • 19.04.2018 – 15:54

    Widerruf Autokredit: Anwälte bieten kostenfreien Rechner an

    Hamburg (ots) - Für die vom Dieselskandal Betroffenen ist der sogenannte Autojoker - die Rückabwicklung eines Autokredits nach erfolgtem Widerruf - eine sehr interessante und sehr erfolgversprechende Möglichkeit, ihren Schaden zu kompensieren. Nun hat HAHN Rechtsanwälte einen Rechner online gestellt, mit dem sich Verbraucher ihren wirtschaftlichen Vorteil einer möglichen Rückabwicklung des Autokredits selbst ...

  • 17.04.2018 – 12:47

    Fernabsatz-Widerrufsjoker: Durch BGH-Urteil ist der Weg frei

    Hamburg (ots) - Wenn ein Immobiliendarlehensvertrag zwischen dem 02. November 2002 und dem 10. Juni 2010 als sogenanntes Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde, können Verbraucher diesen bei fehlerhaften oder unvollständigen Angaben in den Vertragsunterlagen noch heute widerrufen. Ein solches Fernabsatzgeschäft liegt vor, wenn ein Verbraucher den Darlehensvertrag geschlossen hat, ohne eine Filiale seines Kreditgebers ...

  • 09.04.2018 – 13:06

    Anwalt Hahn: "90% der Autokreditverträge sind noch widerrufbar"

    Hamburg (ots) - "Verbraucher können ihren Autokreditvertrag bei fehlerhafter Information über ihr Widerrufsrecht noch heute widerrufen. Das gilt auch für Verträge, zwischen dem 02. November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden", sagt der Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. "Von anderen Rechtsanwälten hört man fast immer, dass nur neuere ...