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Was tun, wenn Zwangsstillegung des Dieselfahrzeugs droht?

Hamburg (ots)

Für zahlreiche Dieselinhaber kommt es zurzeit zu einem bösen Erwachen. Etwa 15.000 Dieselfahrzeugen droht nun die Zwangsstilllegung. In München und Hamburg haben die Behörden schon erste Dieselfahrzeuge mit manipulierter Abgas-Software zwangsweise stillgelegt. Die Halter hatten auf die mehrfache Aufforderung zum Update der Motorensteuerung nicht reagiert. In Hamburg sollen laut Presseberichten zwei PKW aus dem Verkehr gezogen worden sein, in München einer. Andere Städte werden dem Beispiel mit großer Wahrscheinlichkeit folgen. "Bei laufenden Zivilklagen lenken die Behörden oft ein und setzen das Verfahren nach Widerspruchseinlegung bis zur rechtskräftigen Entscheidung aus", weiß der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte aus Erfahrung.

Betroffen sind die VW- und Audi-Modelle der Baujahre 2009 bis 2014 mit dem EA 189-Dieselmotor. Bei diesen Dieselfahrzeugen läuft jetzt für die Halter die anderthalbjährige Frist ab, das Software-Update aufspielen zu lassen. Wer diese Frist verstreichen lässt, muss mit dem Verlust der Zulassung rechnen. Bundesweit sollen etwa 15.000 Halter die illegale Software nicht durch eine legale ersetzt haben. Deutschlandweit betraf die Rückruf-Aktion 2,46 Millionen Fahrzeuge. "Für die betroffenen Dieselinhaber ist die aktuelle Situation ein Problem. Das Aufspielen eines Updates können wir nicht empfehlen", sagt Anwalt Hahn. "Das Update kann negative Auswirkungen auf den Motor haben und zu erhöhten Verbrauch und Verschleiß führen. Ferner ist die abgasmanipulierte Software ein Beweismittel, wenn der Halter gegen den Hersteller klagen möchte", weiß Hahn "Spätestens dann, wenn die nächste TÜV-Hauptuntersuchung ansteht, lässt sich das Aufspielen des Update wohl nicht mehr verhindern", ergänzt Hahn.

"Deswegen ist es aus unserer Sicht so wichtig, Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller, zum Beispiel gegen VW, klagweise geltend zu machen. Die Geltendmachung eines solchen Anspruchs ist deswegen sehr interessant, weil Dieselfahrzeuge auf dem Gebrauchtmarkt nur noch mit erheblichen Abschlägen verkauft werden können", so Hahn. "Gerade Dieselfahrzeug-Inhaber mit einer eintrittspflichtigen Rechtschutzversicherung sollten daher nicht länger warten, für ihre Interessen aktiv zu werden", meint Hahn. "Auch bei einem aufgespielten Update bestehen noch gute Erfolgsaussichten, den Rechtsstreit zu gewinnen. Außerdem lassen mit den Diesel-Herstellern oft auch schon relativ früh vergleichsweise Einigungen finden. Spätestens dann sind auch mögliche Probleme mit einer drohenden Zwangsstilllegung erledigt", sagt Hahn abschließend.

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Zum Kanzleiprofil:

HAHN Rechtsanwälte PartG gehört im Bank- und Kapitalmarktrecht zu den TOP 5 der bundesweit auf Anlegerseite tätigen Kanzleien. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit mehr als 30 Jahren, die weitere Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann seit 15 Jahren und der assoziierte Partner Rechtsanwalt Lars Murken-Flato seit 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte tätig, davon sind insgesamt sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Hamburg, Bremen und Stuttgart.

Kanzleikontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell

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