Alle Storys
Folgen
Keine Story von Hahn Rechtsanwälte PartG mbB mehr verpassen.

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

Landgericht Ravensburg belebt Widerrufsjoker neu

Hamburg (ots)

Das Landgericht Ravensburg hat mit Urteil vom 21. September 2018 - 2 O 21/18 - entschieden, dass die Widerrufsinformation eines Immobilien-Darlehensvertrages vom 16.02.2012 nicht ordnungsgemäß ist. Grund: Die dort verklagte Sparkasse habe durch ihre AGB-Regelung in Ziff. 11 die Ausübung des Widerrufsrechts unzulässig erschwert. Durch die unzulässige AGB-Klausel entstehe bei einem Darlehensnehmer der unzutreffende Eindruck, dass er nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen könne. Dabei bezieht sich das Landgericht Ravensburg auf ein BGH-Urteil vom 20.03.2018 - XI ZR 309/16 -), in der der Bundesgerichtshof die Aufrechnungsklausel als unzulässig erachtet hat. Das Landgericht wendet diese BGH-Entscheidung nun auf den Widerruf von Darlehen an und sieht in der Klausel eine unzulässige Erschwerung des Widerrufsrechts.

"Das Landgericht Ravensburg-Urteil sorgt für eine Neubelebung des Widerrufsjokers. Es lässt sich auf fast alle Immobiliardarlehen und Autokredite anwenden. Das Aufrechnungsverbot ist in nahezu allen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen enthalten," weiß der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. "Mit diesem neuen rechtlichen Argument können sehr viele Verbraucher sich von ihrem überteuerten Darlehen trennen und zu niedrigeren Darlehenszinsen neu abzuschließen. Auch erstinstanzlich verlorene Gerichtsverfahren können unter Umständen mit diesem Ansatz noch gedreht und in der Berufungsinstanz gewonnen werden", sagt Anwalt Hahn.

HAHN Rechtsanwälte bietet allen betroffenen Verbrauchern eine kostenfreie Überprüfung der Widerrufsmöglichkeit eines Autokredits an. Die Kanzlei ist schon seit mehreren Jahren unter anderem auf den Darlehens-Widerruf spezialisiert und hat bereits tausende Verbraucher im Bereich des Widerrufs von Immobiliendarlehen vertreten. Die Streitigkeiten enden oftmals in einem Vergleich. Dennoch hat HAHN Rechtsanwälte in Widerrufsfällen bereits mehr als 50 positive Urteile für Verbraucher erstritten und ist gemessen hieran bundesweit die derzeit erfolgreichste Rechtsanwaltskanzlei. Weitere Informationen finden Sie unter https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerruf-von-darlehen.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
Weitere Storys: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
  • 14.10.2018 – 13:13

    Hahn: "Die Musterfeststellungsklage ist für Dieselfahrer eine Mogelpackung"

    Hamburg (ots) - "Die Musterfeststellungsklage nach dem Musterfeststellungsverfahrensgesetz der Bundesregierung wird aktuell als Allheilmittel für Dieselfahrer gepriesen", sagt der Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte. "Wir sehen ein solches Instrument kritisch und für die betroffenen Dieselfahrer als "Mogelpackung" an. Das Verfahren, in dem über ...

  • 26.09.2018 – 11:30

    Haspa zur Rückabwicklung von Darlehensvertrag vom 30.05.2011 verurteilt

    Hamburg (ots) - Die Meldungen über positive Urteile gegen die Hamburger Sparkasse AG reißen nicht ab. Erneut hat das Landgericht Hamburg die Haspa zur Rückabwicklung eines neueren Darlehensvertrages verurteilt. Vorliegend ging es um ein Immobiliardarlehen vom 26./30. Mai 2011 über 50.000,00 Euro. Das Landgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 24. August 2018 - ...